
In den Orten Schöneseiffen und Harperscheid steht eine Verkehrsberuhigung bevor. Wie ksta.de berichtet, wurde im Stadtentwicklungsausschuss am Montagabend beschlossen, schräg angelegte Verkehrsinseln an den Ortseingängen aufzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen. Die Notwendigkeit für diese Schritte sei durch Klagen über Raser und überladene Lastwagen, die sich in den Orten häuften, begründet.
Die Straßen NRW, das Straßenverkehrsamt Euskirchen und die Kreispolizeibehörde haben angemerkt, dass bisher alle gängigen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung ausgeschöpft wurden. Aktuelle Messungen zeigen zwar keine gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, jedoch empfinden die Anwohner die Situation als alarmierend. Bei einem Termin im Februar schickten die zuständigen Behörden keine Vertreter; Bürgermeister Ingo Pfennings äußerte seine Frustration über die geringe Teilnahme der Behördenvertreter.
Geplante Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Die Diskussion über die besten Optionen zur Verkehrsberuhigung beinhaltete zwei Hauptalternativen. Zum einen können Fahrbahnverengungen innerorts schnell umgesetzt werden, diese stören jedoch den Verkehrsfluss. Alternativ könnte der Bau der schrägen Verkehrsinseln, die jedoch nur außerhalb der Orte realisiert werden können, als aufwendiger eingestuft werden. Die Kosten dafür würden durch Straßen NRW getragen, eine Verwaltungsvereinbarung ist erforderlich.
Jochen Kupp von der CDU berichtete von gefährlichen Geschwindigkeiten in Schöneseiffen, wo Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 155 km/h für Pkw und 108 km/h für Lkw gemessen wurden. Die V85-Werte in Schöneseiffen lagen bei 70 km/h für Pkw und 66 km/h für Lkw. Diese Situation wird als gefährlich angesehen, vor allem aufgrund des zunehmenden Verkehrs nach der Erweiterung eines Sägewerks. Kupp und Pfennings betonten die Notwendigkeit umfassenderer baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind nicht nur in Schöneseiffen und Harperscheid relevant. Wie stvo2go.de erläutert, können verschiedene technische Maßnahmen wie Einbahnstraßen, Schwellen und Fahrbahnverengungen ergriffen werden, um den Verkehr zu beruhigen. Die Verkehrsbehörde muss in jedem Fall prüfen, ob eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, bevor Maßnahmen umgesetzt werden können.