
Coesfeld plant am 06.04.2025 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen seines Frühlingsfestes. An diesem Tag haben interessierte Käufer die Möglichkeit, zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in verschiedenen Geschäften zu stöbern und einzukaufen. Die Veranstaltung gibt den Anwohnern und Besuchern die Gelegenheit, das Frühlingsfest mit einem Einkaufsbummel zu verbinden.
Für das gesamte Jahr sind in Nordrhein-Westfalen die Regelungen des Ladenschlussgesetzes des Bundes maßgebend. Dieses erlaubt maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr; Ausnahmen sind jedoch an den Feiertagen Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht gestattet. Ein zweiter verkaufsoffener Sonntag im Jahr 2025 ist am 26.10.2025 geplant, auch bekannt als Ursula-Sonntag.
Wetterprognose und historische Hintergrundinformationen
Die Wettervorhersage für Coesfeld am geplanten verkaufsoffenen Sonntag ist vielversprechend: Es wird mit klarem Himmel, Sonnenschein und Temperaturen um die 10 Grad Celsius gerechnet. Historisch gesehen hatten Läden im 19. Jahrhundert an allen Wochentagen geöffnet, jedoch wurde 1919 die allgemeine Sonntagsruhe für Geschäfte eingeführt, die bis heute fortbesteht.
Zum Vergleich, in anderen europäischen Ländern sind die Regelungen unterschiedlich: In Spanien dürfen Geschäfte an jedem Sonntag im Dezember und am ersten Sonntag jedes Monats öffnen. Österreich hat ein generelles Verbot für alle Läden, außer Tankstellen, während Frankreich fünf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlaubt, wobei größere Städte zusätzliche Sonntage festlegen können.
In Deutschland liegt die Regelung zur Sonntagsöffnung unter den Entscheidungen der Bundesländer, was zu unterschiedlichen Bestimmungen führt. Laut einem umfassenden Artikel auf Fachanwalt sind die Grenzen für die Sonntagsarbeit durch verschiedene Gesetze festgelegt. Über die historischen Hintergründe wird ausgeführt, dass der Sonntag unter Kaiser Konstantin als Ruhetag eingeführt wurde und im 19. Jahrhundert sein Status als solcher verloren ging.
Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) regelt die Zeiten, zu denen Verkaufsstellen schließen müssen. Die meisten Bundesländer erlauben den Verkauf an vier Sonntagen im Jahr, wobei unter bestimmten Bedingungen zusätzliche verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden können. Bei Verstößen gegen die Ladenschlusszeiten können Strafen von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.