
Nordrhein-Westfalen intensiviert seine Bemühungen um eine klimafreundliche Wärmeversorgung durch die verstärkte Förderung von Geothermie-Projekten. In einer am 2. April 2025 von Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur vorgestellten Initiative wird die Unterstützung für Erkundungsbohrungen ausgeweitet, um die Nutzung dieser nachhaltigen Energiequelle weiter voranzutreiben. Geothermie ist besonders attraktiv, da sie rund um die Uhr verfügbar, klimaneutral und unbegrenzt ist.
Das neue Förderpaket ermöglicht Zuschüsse von bis zu 60 % der Kosten für Erkundungsbohrungen, mit einer maximalen Förderung von bis zu 8 Millionen Euro. Besonders hervorzuheben ist die verbesserte Risikoabsicherung, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten für die erste Bohrung abdeckt, wobei die maximale Absicherung auf 10 Millionen Euro gesetzt ist. Das Förderprogramm „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ wird zudem auf insgesamt 40 Millionen Euro aufgestockt.
Fördermöglichkeiten und Anträge
Ab dem 8. April 2025 können neue Förderungen beantragt werden. Der „Masterplan Geothermie NRW“ sieht ambitionierte Ausbauziele vor und beinhaltet ein umfassendes Förder- und Absicherungsinstrument für mitteltiefe und tiefe Geothermie. Bislang wurden neun Anträge gestellt, darunter acht für projektvorbereitende Studien und ein Antrag für 2D-Seismik im Raum Aachen. Für interessierte Antragsteller findet am 9. April 2025 um 11.00 Uhr ein Webinar zur neuen Förderung statt.
Darüber hinaus gibt es Fördermöglichkeiten im Bereich der oberflächennahen Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen. Laut den Angaben von [Bergbau-Amt NRW](https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-oberflaechennaher-geothermie-verbindung-mit-einer-waermepumpe) liegen die Kosten für Erdwärmesonden bei 5 Euro pro Bohrmeter für Neubauten und 10 Euro pro Bohrmeter für Bestandsbauten. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro je Gebäude und Standort für Bohrungen bis 400 Meter Tiefe.
Eine Antragstellung erfolgt über ein Online-Antragsformular, für das ein Kostenvoranschlag erforderlich ist. Interessierte sollten sich der Antragsfrist bewusst sein, da die Richtlinie am 30. Juni 2027 außer Kraft tritt. Für weitere Informationen steht das Servicecenter NRW unter der Telefonnummer 0211 837-1927 zur Verfügung.