Gelsenkirchen

Blitzkontrollen in Gelsenkirchen: Wo heute die TEMPO-FALLE lauert!

In Gelsenkirchen fanden am 27. Februar 2025 Geschwindigkeitskontrollen an mehreren Standorten statt. Die mobilen Blitzer, die zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eingesetzt werden, überwachten die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Insgesamt wurden drei Blitzerstandorte eingerichtet, um Verstöße gegen die Tempolimits zu ahnden.

Die Blitzer standen an den folgenden Standorten:

  • Asbeckstraße, PLZ 45883, Gelsenkirchen-Mitte – mit einem Tempolimit von 50 km/h, Meldung um 18:27 Uhr
  • Kärntener Ring, PLZ 45899, Gelsenkirchen-West – ebenfalls mit einem Tempolimit von 50 km/h, Meldung um 16:48 Uhr
  • Valentinstraße, PLZ 45896, Gelsenkirchen-Nord – auch hier lag das Tempolimit bei 50 km/h, Meldung um 16:16 Uhr

Die mobilen Blitzer nutzen elektromagnetische Wellen oder Lichtsignale zur Geschwindigkeitsmessung. Die Stadt Gelsenkirchen hat aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten beschlossen, sowohl stationäre als auch mobile Blitzer zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzusetzen. Laut einem Bericht von bussgeldkatalog.org wurden in Gelsenkirchen mehrere feste Blitzerstandorte eingerichtet, darunter die Adenauerallee, die Florastraße und die Hans-Böckler-Allee.

Verkehrssicherheit und Bußgelder

Die mobilen Blitzer konzentrieren sich insbesondere auf Unfallschwerpunkte und Tempo-30-Zonen, vor allem in der Nähe von Schulen, Kitas und Altenheimen. Darüber hinaus werden auch Rotlichtverstöße durch Ampelblitzer registriert. Bei einem Verstoß gegen das Rotlicht drohen erhebliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote. So berichtet news.de, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ebenfalls mit Sanktionen belegt werden können.

Die Stadt Gelsenkirchen verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu animieren. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide können von betroffen Personen innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingelegt werden.