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Grundsteuerreform in NRW: Schock für Eigentümer – Kosten explodieren!

Im Jahr 2025 müssen sich viele Eigentümer in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf deutlich höhere Grundsteuerbeträge einstellen. Die neuen Grundsteuerbescheide, die nach einer umfassenden Reform erlassen werden, könnten zahlreiche Bürger überraschen, da viele Kommunen ihre Hebesätze gesenkt haben, um die Aufkommensneutralität zu wahren. Dennoch wird von Seiten des Bundes der Steuerzahler NRW erwartet, dass die Mehrzahl der Eigentümer insgesamt mehr bezahlen muss.

Ein zentrales Element der Reform war die Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude, da die zuvor verwendeten Werte veraltet waren. Zwar haben viele Städte ihre Hebesätze gesenkt, einige Kommunen haben jedoch die Hebesätze erheblich angehoben. Dazu gehören unter anderem:

  • Monheim (Kreis Mettmann): 354
  • Niederzier (Kreis Düren): 460
  • Lindlar (Oberbergischer Kreis): 1048
  • Windeck (Rhein-Sieg-Kreis): 825
  • Inden (Kreis Düren): 796
  • Erkelenz (Kreis Heinsberg): 466
  • Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis): 782
  • Much (Rhein-Sieg-Kreis): 818
  • Reichshof (Oberbergischer Kreis): 723
  • Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis): 890

Insgesamt haben 11 Kommunen in NRW einen Hebesatz von über 1000 beschlossen. Der niedrigste Hebesatz in der Region liegt in Verl im Kreis Gütersloh bei 238.

Steigerungen und Kritiken

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Erhöhung der Grundsteuer für unbebaute Grundstücke, die in einigen Fällen von 100 Euro auf bis zu 4000 Euro steigen kann. Kritiker bemängeln diese erheblichen Steigerungen. Ein Beispiel zeigt, dass die Steuer für ein unbebautes Grundstück von 17 Euro auf 686 Euro steigt. Auch ein Verein in Düsseldorf sieht sich mit einem Anstieg von 280 Euro auf 4450 Euro konfrontiert.

Um gegen den Wohnraummangel vorzugehen, soll die höhere Grundsteuer für unbebaute Grundstücke Anreize schaffen, diese besser zu nutzen. Das Bundesfinanzministerium merkt an, dass die Spekulation mit Bauland die Schaffung von Wohnraum behindert. Laut der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens wurden für etwa 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen, wodurch die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 gelegt wurden.

Die Städte und Gemeinden haben das Recht, ihre Hebesätze selbst festzulegen, und auch wenn aufkommensneutrale Hebesätze als Anhaltspunkte dienen, bedeutet dies nicht, dass die Steuerbelastung für die Bürger gleich bleibt. Ein höherer Hebesatz führt nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuer, da die individuelle Grundsteuer von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der Grundsteuerwert und die Steuermesszahl, sowie dem gewählten Hebesatz.