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29 neue Staatsbürger im Kreis Herford: Einbindung in die Gesellschaft!

Im Kreis Herford wurden am 10. März 2025 bei einer festlichen Einbürgerungszeremonie 29 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen geheißen. Die Veranstaltung fand im Kreishaus statt und wurde von zahlreichen Familienangehörigen, Freunden sowie Vertretern der Verwaltung und Politik begleitet. Kreisdirektor Markus Altenhöner überreichte feierlich die Einbürgerungsurkunden an die neuen Staatsbürger, die aus 13 verschiedenen Ländern stammen.

Die jüngste Unter den neuen Staatsbürgern ist nur 2 Jahre alt, während der älteste Bewerber 52 Jahre alt ist. Die Einbürgerung schafft nicht nur rechtliche Zugehörigkeit, sondern auch gleiche Rechte wie die deutschen Staatsangehörigen. Dazu gehören Meinungs- und Religionsfreiheit, Bildungszugang, die freie Wahl des Arbeitsplatzes, die Teilnahme an Wahlen und visafreies Reisen in viele Länder. Dabei erhalten die neuen Staatsbürger auch die Verantwortung, die Gesetze zu respektieren und aktiv am gesellschaftlichen Leben sowie an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Ein Highlight der Feier war der musikalische Beitrag von Christian Burk sowie ein Poetry-Slam-Beitrag von Anne Classes.

Monatliche Einbürgerungsempfänge im Kreis Herford

Die Einbürgerungsempfänge im Kreis Herford sollen künftig einmal im Monat stattfinden, wobei die Einbürgerung nur auf schriftlichen Antrag erfolgt. Vor der Antragstellung steht Interessierten ein kostenloser Quick-Check zur Verfügung, um die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen. Anträge können online bei der zuständigen Wohnortbehörde gestellt werden, wobei die entsprechenden Unterlagen sowohl online hochgeladen als auch persönlich abgegeben werden können.

Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag, eine Kopie des nationalstaatlichen Ausweisdokuments, Personenstandsurkunden, der gültige Aufenthaltstitel sowie Nachweise über die finanzielle Absicherung, Deutschkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse. Der Antrag wird an die Einbürgerungsbehörde des Kreises weitergeleitet und ist auch für Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern eine Zustimmung der sorgeberechtigten Personen vorliegt.

Auflagen und Gebühren bei der Antragstellung

Die Einbürgerung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren sowie Nachweise über Identität, unbefristetes Aufenthaltsrecht und ausreichend Deutschkenntnisse. Die Gebühren für die Einbürgerung belaufen sich auf 255 Euro für volljährige Antragsteller und 51 Euro für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil beantragt werden. Bei Ablehnung des Antrags wird auch eine Gebühr fällig, jedoch ist eine Teilrückerstattung möglich, wenn der Antrag zurückgezogen wird.