Herne

Selbst Flüchtlinge: Stimmen aus dem Gesprächskreis über Asyl und Geld

Am 3. Mai 2025 fand ein Gesprächskreis mit älteren Teilnehmer*innen in Herne statt, in dem die Situation von Asylbewerber*innen thematisiert wurde. Der Fokus lag auf der Diskussion über Kindergeld und Zahlungen, die Asylbewerber*innen erhalten. Eine Teilnehmerin äußerte ihren Unmut über die sofortigen Zahlungen, die Asylbewerber*innen erhalten, und stellte klar, dass diese während des Asylverfahrens keinen Anspruch auf Kindergeld haben.

Laut einem Bericht auf BMAS erhalten Asylbewerber*innen gemäß der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 325) Beträge für notwendigen und persönlichen Bedarf. Diese Regelungen sind durch bestehende Gesetze und Verordnungen festgelegt, welche von Altparteien erstellt wurden. In den Diskussionen kamen außerdem weitere negative Äußerungen über Asylbewerber*innen auf, wie der Vorwurf, „die nehmen uns unser Geld weg“. Eine besondere Perspektive brachte hinzu, dass einige der Gesprächspartner*innen den Zweiten Weltkrieg erlebt und selbst Flüchtlinge waren.

Zahlungen an Asylbewerber*innen

Nach den Informationen von BMAS wurden die Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für 2025 bekanntgegeben. Diese Bekanntgabe erfolgte am 29. Oktober 2024 und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Beträge sind nach Bedarfsstufen gegliedert:

Bedarfsstufe Notwendiger Bedarf Notwendiger persönlicher Bedarf Gesamtbetrag
1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 245 € 196 € 441 €
2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 220 € 177 € 397 €
3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) 196 € 157 € 353 €
4 (Jugendliche zwischen 14 und 17) 258 € 133 € 391 €
5 (Kinder zwischen 6 und 13) 196 € 131 € 327 €
6 (Kinder bis 5) 173 € 126 € 299 €