Nordrhein-Westfalen

NRW vor Finanzkrise: Städte kämpfen mit Schulden und Haushaltssperren!

Am 4. Februar 2025 veröffentlichte der Regionalverband Ruhr (RVR den „Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet“, der vor einer drohenden Finanzkrise in den Städten Nordrhein-Westfalens (NRW) warnt. Der Bericht verdeutlicht, dass in den kommenden fünf Jahren kaum eine Stadt oder Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt erreichen wird. Dies äußerten der Vorsitzende des Städtetages NRW und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die RVR-Finanzanalysten fordern in diesem Zusammenhang ein Entschuldungsprogramm sowie ausreichende Mittel für die Haushaltskonsolidierung.

Ohne diese Maßnahmen wird es den Kommunen kaum möglich sein, wichtige Investitionen in Verkehr, Digitalisierung sowie den Neu- und Ausbau von Schulen und Kindergärten zu realisieren. Ein konkretes Beispiel für die finanziellen Schwierigkeiten ist die Stadt Lünen, die im August 2024 eine Haushaltssperre verhängte. Diese wurde aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten notwendigerweise eingeleitet. Zum 30. September 2024 verzeichneten die Kommunen bundesweit einen Fehlbetrag von 24,9 Milliarden Euro, wobei 6,2 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen entfallen.

Haushaltssperre in Lünen

Die Stadt Lünen steht aufgrund unerwarteter Kosten im Haushaltsjahr 2024 unter finanziellen Druck. Ein zusätzlicher Betrag von 6,5 Millionen Euro muss für Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden, die nicht ursprünglich in der Haushaltsplanung eingeplant waren. Stadtkämmerer Dr. André Jethon verhängte eine haushaltswirtschaftliche Sperre, um den Jahresfehlbetrag 2024 zu minimieren und das Eigenkapital der Stadt zu schützen. Lünen ist gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen für Pensionsansprüche seiner verbeamteten Beschäftigten zu bilden, was in Anbetracht höherer Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und Anpassungen der Besoldung notwendig wird.

Die Haushaltssperre bedeutet, dass nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen. Ausgaben, die durch Gebühren oder Fördermittel gedeckt sind, sind von der Sperre ausgenommen. Eine Genehmigung des Kämmerers ist erforderlich, wenn der Einsatz von Mitteln über die gesperrten Beträge hinaus nötig wird. Dr. Jethon äußerte zudem Bedenken über die mangelnde Unterstützung seitens des Staates für die Kommunen und forderte konkrete Hilfen, um die finanzielle Stabilität zu sichern.