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PKW-Brand in Rogätz: Zeugen dringend gesucht!

Am 20. Januar 2025 wurde in der Gewerbestraße in Rogätz ein PKW-Brand gemeldet. Laut Informationen von Sachsen-Anhalt.de erging die Brandmeldung um 03:03 Uhr durch die Rettungsleitstelle des Landkreises Börde. Zwei ältere PKW, die erst seit wenigen Tagen auf dem Firmengelände standen, waren betroffen. Die örtliche Feuerwehr konnte den Brand rasch löschen. Bisher gibt es jedoch keine Hinweise zur Brandursache, weshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet wurde. Die Polizei Haldensleben bittet um Zeugenhinweise unter Tel.: 03904/478-0 oder über das E-Revier.

Zusätzlich kam es zwischen dem 18. und 20. Januar 2025 zur Sachbeschädigung an der Johanne-Nathusius-Schule in Haldensleben. Unbekannte Täter warfen mehrere Steine gegen die Haupteingangstür, wodurch die Glasscheibe splitterte. Der entstandene Schaden wird auf etwa 450 Euro beziffert. Auch hier ruft die Polizei Haldensleben zur Mithilfe auf, um mögliche Zeugen zu erreichen.

Verkehrsdelikte unter dem Einfluss von Drogen

Die Polizei berichtete zudem von zwei Vorfällen am 19. Januar 2025, bei denen Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen standen. Der erste Fall ereignete sich um 20:20 Uhr auf der B 81 in Gröningen, wo ein 41-jähriger Fahrer eines PKW VW kontrolliert wurde. Bei ihm wurden Anzeichen für Betäubungsmittelkonsum festgestellt, und Drogentests vor Ort fielen positiv aus, was zur Entnahme von Blutproben führte. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Im zweiten Fall, der um 23:00 Uhr auf der B1 in Irxleben stattfand, wurde ein 18-jähriger Fahrer eines Daimlerchrysler kontrolliert. Bei ihm wurden körperlich bedingte Auffälligkeiten festgestellt, die auf Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Auch bei diesem Fahrer wurde eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus durchgeführt, und die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

In Bezug auf die Brandstiftung an den PKW in Rogätz stellt sich die Frage der Schadensregulierung. Wie auf frag-einen-anwalt.de erläutert, können Ansprüche gegen den Brandstifter geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss anmerken, dass die Feuerwehr zwar für die Gefahrenabwehr zuständig ist, nicht jedoch für die Entfernung kontaminierten Kieses oder die Auffüllung mit neuem Kies. Daher könnte der Eigentümer des PKW möglicherweise für den Schaden verantwortlich sein, jedoch nur, wenn eine mittelbare Verursachung vorliegt.