
Wahlleiter Markus Steinmetz hat einen umfassenden Plan für eine Neuzuschnittung der Wahlkreise in Niedersachsen vorgestellt. Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl 2027 sollen 62 von 87 Wahlkreisen neu geordnet werden. Der Vorschlag umfasst unter anderem die Auflösung des bisherigen Wahlkreises Winsen, der auf drei verschiedene Landkreise verteilt werden soll. Die Kreisstadt Winsen wird dem Wahlkreis Lüneburg-Land zugeordnet. Diese Reform wurde notwendig, nachdem der Niedersächsische Staatsgerichtshof im Dezember 2024 entschied, dass die aktuelle Wahlkreis-Einteilung nicht rechtskonform ist.
Im Rahmen der geforderten Anpassungen wird der neu gebildete Wahlkreis Lüneburg-Land/Winsen etwa 37.000 zusätzliche Stimmberechtigte aus Winsen und der Samtgemeinde Elbmarsch umfassen. Allerdings muss der Wahlkreis Lüneburg-Land die Samtgemeinde Scharnebeck an den Wahlkreis Elbe abgeben. Die Samtgemeinden Salzhausen und Hanstedt sollen dem neuen Wahlkreis Soltau/Harburg-Süd zugeordnet werden, was möglicherweise politische Spannungen auslösen könnte. Aktuell wird der Wahlkreis Lüneburg-Land von einem SPD-Abgeordneten und Winsen von einem CDU-Abgeordneten vertreten.
Politische Reaktionen auf den Reformvorschlag
Die Reaktionen auf Steinmetz‘ Vorschläge sind innerhalb der Politik gemischt. Der CDU-Landtagsabgeordnete André Bock äußerte sich negativ zu den geplanten Änderungen und bezeichnete diese als inakzeptabel. Er kritisierte unter anderem die Verschiebung der Kreisstadt Harburg nach Lüneburg und verwies auf unterschiedliche thematische Ansichten. Philipp Meyn von der SPD betonte hingegen die Notwendigkeit, historische und gesellschaftliche Verbindungen bei der Neuordnung zu berücksichtigen. Auch Landrat Rainer Rempe äußerte Bedenken hinsichtlich der Auseinanderreißung des Landkreises Harburg und der regionalen Zugehörigkeitsgefühle der Bürger.
Die umfassende Reform der niedersächsischen Wahlkreise soll den Bevölkerungsverhältnissen Rechnung tragen, da eine durchschnittliche Zahl von rund 69.710 Wahlberechtigten je Wahlkreis angestrebt wird. Der Staatsgerichtshof stellte fest, dass 33 Wahlkreise um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen, was verfassungswidrig ist. Das Land Niedersachsen wird daher gezwungen, einen „massiven Eingriff“ in die Wahlkreisstruktur vorzunehmen, um eine gerechtere Vertretung der Bevölkerung zu gewährleisten, wie ndr.de berichtete.
Markus Steinmetz ist überzeugt, dass der vorliegende Entwurf nicht die endgültige Version ist und weitere Änderungen zu erwarten sind. Die Reform ist zudem eine Reaktion auf eine Beschwerde, die von einem ehemaligen Gemeindedirektor aus Bösel eingereicht wurde.