Deutschland

Polizei sucht Besitzer von sichergestellten Fahrrädern in Frankfurt!

Am 11. April 2025 gab das Polizeipräsidium Frankfurt am Main bekannt, dass am 13. Juni 2019 mutmaßliches Diebesgut sichergestellt wurde. Unter den sichergestellten Gegenständen befinden sich zwei Mountainbikes der Marke Specialized, ein Stumpjumper Pro in schwarz sowie ein weiteres Mountainbike in schwarz/orange, sowie ein Fahrradreifen mit Felge. Die Polizei fordert die Eigentümer oder Berechtigten auf, bis zum 15. Juli 2025 ihre Rechte an den Gegenständen anzumelden.

Die Anmeldung kann bei dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Abteilung Verwaltung, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt am Main, unter dem Aktenzeichen V11-21a02-078/25 erfolgen. Alternativ kann eine Anmeldung auch per E-Mail an Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de geschickt werden. Diese Bekanntmachung wurde ebenfalls am 11. April 2025 datiert.

Rechtliche Grundlagen des Diebstahls

Die Definition von Diebstahl umfasst laut den rechtlichen Informationen von uni-potsdam.de die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Eine Sache wird als beweglich betrachtet, wenn sie fortbewegt werden kann. Die rechtlichen Merkmale des Diebstahls beinhalten auch, dass die Tathandlung des Diebes den Bruch des fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams umfasst. Das bedeutet, dass zur Beurteilung des Diebstahls der Gewahrsam einer Person und die Kontrolle über die Sache muss beachtet werden.

Zusätzlich sind auch ein Vorsatz und die rechtswidrige Zueignungsabsicht wesentliche Elemente.

Die Zueignung wird als rechtswidrig angesehen, wenn kein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Übereignung besteht. Die Strafe für Diebstahl kann in besonders schweren Fällen erhöht werden, beispielsweise wenn es sich um Einbruch oder gewerbsmäßigen Diebstahl handelt.