
Am 8. März 2025 blockierten polnische Rechtsextreme und katholische Fundamentalisten den Grenzübergang zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice. Die Demonstration richtete sich gegen geplante Dublin-Abschiebungen nach Polen und die liberalkonservative Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk. Während der Proteste waren Transparente mit Bezug zur SS und polnischem Nationalismus sowie christliche Symbole sichtbar.
Die katholische Kirche Polens hatte die 2023 abgewählte antiliberale Regierung der PiS-Partei unterstützt. Die Demonstrierenden errichteten Barrikaden aus Holz und Stacheldraht auf der Grenzbrücke. Trotz des Protestes mit einigen Dutzend Menschen in Slubice konnte die Polizei die Blockade nicht verhindern. Die Anmelder der Demonstration waren unter anderem der Rechtsextreme Robert Bakiewicz, der auch den „Unabhängigkeitsmarsch“ organisierte. Bakiewicz äußerte auf der Plattform X den Wunsch, sich gegen Migranten „zu verteidigen“ und verbreitete die rechtsextreme Verschwörungserzählung vom „Großen Bevölkerungsaustausch“.
Geplante Eröffnungen und rechtliche Herausforderungen
Die Tusk-Regierung hatte im Juli 2024 gestattet, an der Grenze zu Belarus auf Migranten zu schießen. Im Jahr 2024 wurden mehr als 15.000 Asylanträge in Polen registriert, und Polen hat seit Beginn des Ukraine-Kriegs mehr als eine Million Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Am 13. März 2025 soll in Eisenhüttenstadt ein neues „Dublin-Zentrum“ eröffnet werden, um schnellere Rückführungen von Asylsuchenden zu organisieren. Die Union und die SPD haben sich auf einen gemeinsamen Kurs in der Migrationspolitik verständigt, der auch die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen beinhaltet. Juristen halten jedoch pauschale Zurückweisungen an deutschen Grenzen für europarechtswidrig. Es gab bereits Kritik aus Österreich und Polen zu den geplanten Maßnahmen.
In einem umfassenden Kontext zeigt eine weitere Recherche, dass die Diskussion über Geflüchtete und Abschiebungen an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere nach einem Anschlag in Solingen. Im Fokus stehen die sogenannten Dublin-Fälle, die in andere EU-Länder zurückgeführt werden müssten. Tatsächlich werden bundesweit nur 14% der Überstellungen durchgeführt. Ein mutmaßlicher Attentäter in Solingen, ein 26-jähriger Syrer, war 2022 über Bulgarien in die EU eingereist, wobei laut Dublin-Abkommen Bulgarien für sein Asylverfahren zuständig gewesen wäre. Die Rücküberführung scheiterte, da der Verdächtige während der Überstellungsfrist untertauchte.
Die Rücküberführungen innerhalb der EU gelingen seltener als Abschiebungen ins Nicht-EU-Ausland. In Hamburg liegt die Quote der durchgeführten Überstellungen bei 32,3%, bundesweit bei nur 14,02%. Momentan leben knapp 7.000 Asylsuchende in Deutschland, für deren Unterbringung ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Experten sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Geflüchteten als problematisch an, da Asylsuchende ihren Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise stellen müssen. Somit prüft das Dublin-Verfahren, ob Deutschland oder ein anderer EU-Staat zuständig ist.
Im Jahr 2023 waren fast 25% der Asylanträge in Deutschland Dublin-Verfahren, wobei Überstellungen innerhalb von sechs Monaten stattfinden müssen. Allerdings gibt es erhebliche Probleme bei Rücküberführungen, unter anderem mangels Kooperation der EU-Staaten, sodass Italien sich weigert, Dublin-Fälle aus Deutschland zurückzunehmen. Mitgliedstaaten setzen Bedingungen, die Überstellungen erschweren, und nach Ablauf der sechs Monate muss Deutschland ein inhaltliches Asylverfahren durchführen. Zudem haben deutsche Gerichte entschieden, dass bestimmte Dublin-Überstellungen nicht stattfinden dürfen. Menschenrechtliche Gründe können Rücküberführungen aussetzen, und Geflüchtete können gegen diese Entscheidungen klagen, wobei sie Fristen einhalten müssen. Dies führt oft zu einer belastenden Wartezeit auf Rücküberführung, da viele Geflüchtete aufgrund unsicherer Bedingungen in anderen EU-Staaten nach Deutschland kommen. Pro Asyl kritisiert das Dublin-System als ineffizient und warnt, dass es die Lebensbedingungen für Flüchtlinge verschlechtert und zu einer Abwärtsspirale in der Behandlung von Asylsuchenden führt.