Bad Kreuznach

Mehr Sicherheit für Kinder: Simon fordert bessere Fußgängerquerungen!

Michael Simon, Landtagsabgeordneter, hat am 26.03.2025 ein Schreiben an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gesendet. In diesem fordert er Informationen zu den Kriterien für die eigenständige Einrichtung von Fußgängerquerungen und Zebrastreifen durch Kommunen. Simon betont die Notwendigkeit sicherer Querungen, insbesondere in der Nähe von Kindertagesstätten und Grundschulen. Immer mehr Eltern und Kommunalpolitiker bitten um mehr Handlungsspielraum, um gefährliche Situationen zu entschärfen.

Hintergrund dieses Anliegens ist die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die kommunale Entscheidungskompetenzen erweitern soll. Simon möchte vom Ministerium Klarstellungen erhalten, um Gemeinden über ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder und Senioren zu informieren. Er plant, diese Informationen schnellstmöglich an die Gemeinden seines Wahlkreises weiterzugeben, wie Nahe News berichtete.

Voraussetzungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen

  • Die Einrichtung ist innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Richtung möglich.
  • Es müssen mindestens 50 querende Fußgänger pro Werktagsstunde sowie mindestens 200 Kraftfahrzeuge in der gleichen Stunde gezählt werden.
  • Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 50 km/h betragen, und Gehwege auf beiden Seiten des Überwegs sind erforderlich.
  • Die Sichtbarkeit des Überwegs und des Wartebereichs muss gewährleistet sein (50 m bei 50 km/h, 30 m bei 30 km/h).

Es gibt jedoch auch Orte, an denen Fußgängerüberwege nicht erlaubt sind, wie in der Nähe von Lichtzeichenanlagen, über Bussonderfahrstreifen oder über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper. Außerdem dürfen Fußgängerüberwege nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich, und eine qualifizierte Gefahrenlage für Fußgänger nachzuweisen ist.

Weitere Informationen über die Regeln und Vorgaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen finden sich auf der Webseite StVO2Go.