
Am 23. Januar 2025 warnte die Verkehrsbehörde vor Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn A48. Besonders betroffen ist der Bereich bei Polch und Nettesürsch im Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz. Hier wurde eine mobile Radarfalle eingerichtet, und die Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 130 km/h. Obwohl der Blitzerstandort zum Zeitpunkt der Warnung noch nicht offiziell bestätigt war, wird auf die erhöhten Bußgelder und möglichen temporären Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hingewiesen.
Die aktuellen Kontrollen sind Teil der Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Verkehrsteilnehmer sollten sich über die Gefahrenlage in diesem Bereich im Klaren sein, da Blitzerstandorte jederzeit geändert werden können. Darüber hinaus ist die Nutzung von Blitzerwarnern ausdrücklich untersagt: Das Mitführen oder der Betrieb solcher Geräte kann strafbar sein und ist während der Fahrt nicht zulässig.
Bußgelder und Punkte
Nach Informationen des ADAC führen Geschwindigkeitsverstöße zu erheblichen finanziellen Konsequenzen, die sich aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ergeben. So werden beispielsweise für innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 30 Euro verhängt, während bei einem Verstoß über 70 km/h mit einer Strafe von 800 Euro und einem drei Monate umfassenden Fahrverbot zu rechnen ist. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Strafen streng: Bis zu 10 km/h werden mit 20 Euro bestraft, während bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 70 km/h ebenfalls 700 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten drohen.
Zusätzlich gilt es zu beachten, dass Verstöße über 25 km/h innerhalb eines Jahres zu weiteren Strafen führen können. In den meisten Fällen werden betroffene Fahrer durch einen Anhörungsbogen über Verstöße informiert. Bei geringeren Verstöße bis 15 km/h wird meist ein Verwarnungsgeld angeboten. Höhere Verstöße ermöglichen dem Betroffenen eine Stellungnahme, ohne dass dies eine Pflicht zur Angabe zum Tatvorwurf mit sich bringt.
Die Regelungen sehen vor, dass ein Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen angefochten werden kann. Dabei muss der betreffende Fahrer innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß ermittelt werden, da sonst der Verstoß als verjährt gilt. Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 50 km/h, außerorts für Pkw und Kfz bis 3,5 Tonnen liegt sie bei 100 km/h. Auf bestimmten Straßen und Autobahnen gibt es zwar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, jedoch wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen, deren Überschreitung unter Umständen zu einer Mithaftung bei Unfällen führen kann.
Für weitere Informationen zu Geschwindigkeitsübertretungen und den entsprechenden Bußgeldern verweisen wir auf die Berichte von news.de und ADAC.