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Bundestagswahl 2025: Kaiserslautern entscheidet über die Zukunft!

Am 10. Februar 2025 wird die vorzeitige Bundestagswahl im Wahlkreis Kaiserslautern am 23. Februar 2025 stattfinden. Dies geschieht nach dem Scheitern der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP). Die Wähler im Wahlkreis haben die Möglichkeit, über die politische Ausrichtung des Landes mitzubestimmen. Die Wahllokale sind am Wahltag bis 18 Uhr geöffnet und die Wahlberechtigten müssen ihre Wahlbenachrichtigung zur persönlichen Stimmabgabe mitbringen.

Die Bundestagswahl 2025 wird unter einem überarbeiteten Wahlrecht durchgeführt, das Änderungen zur Begrenzung der Bundestagsgröße beinhaltet. Wähler können ihre Erststimme für Direktmandate und ihre Zweitstimme für die Zusammensetzung des Bundestags nach Parteienlisten abgeben. Der Wahlkreis 208 umfasst unter anderem die kreisfreie Stadt Kaiserslautern sowie mehrere Gemeinden im Donnersbergkreis, Landkreis Kusel und Landkreis Kaiserslautern.

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021

Bei der letzten Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis Kaiserslautern konnte Matthias David Mieves (SPD) das Direktmandat mit 33,9 % der Stimmen gewinnen. Auf den zweiten Platz folgte Xaver Jung (CDU) mit 21,5 %. Die Wahlbeteiligung betrug 75,3 %. Die Verteilung der Erststimmen lag wie folgt:

  • SPD: 33,9 %
  • CDU: 21,5 %
  • AfD: 12,0 %
  • GRÜNE: 8,7 %
  • Freie Wähler: 7,3 %
  • FDP: 7,1 %

Die Zweitstimmen-Ergebnisse 2021 zeigten eine ähnliche Verteilung:

  • SPD: 32,5 %
  • CDU: 19,8 %
  • AfD: 12,4 %
  • GRÜNE: 10,5 %
  • FDP: 10,3 %

Alle anderen Parteien lagen laut Bundeswahlleiterin unter 5 Prozent.

Briefwahl und Urnenwahl

In Bezug auf die Auszählung der Stimmen berichteten die Landeswahlbehörden, dass in den meisten Ortsgemeinden und Stadtteilen kreisfreier Städte nur die Urnenwahlergebnisse veröffentlicht werden können. Dies ist bedingt durch § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes, der vorschreibt, dass das Briefwahlergebnis auf Wahlkreisebene ausgewiesen werden muss. Die Briefwahlstimmen können nicht gleichzeitig mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden ausgezählt werden. Der Urnenwahlvorstand darf nicht gleichzeitig die Briefwahlstimmen auszählen, was insbesondere in Rheinland-Pfalz aufgrund der kleinteiligen Kommunalstruktur zu organisatorischen Herausforderungen führt. Der Landeswahlleiter hat sich wiederholt für eine gemeinsame Auszählung von Briefwahl und Urnenstimmen ausgesprochen, jedoch ohne dass Änderungen an den bundesrechtlichen Vorgaben erfolgt sind.