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Kreistag trifft Entscheidungen: Neues zu Haushalt und E-Government!

Heute ist der 2. April 2025 und im Landkreis Mainz-Bingen stehen wichtige Informationen zu öffentlichen Bekanntmachungen an. Eine Mitteilung informiert über die anstehenden Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und weiterer Kreisgremien. Zudem werden Details zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bekannt gegeben. Weitere Punkte umfassen die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung. Die Bekanntmachungen beinhalten auch die Ort und Zeit der Auslegung.

Die Mitteilung legt zudem fest, dass Allgemeinverfügungen veröffentlicht werden, wobei elektronische Veröffentlichungen auf Nachfrage telefonisch unter 06132/787-1070 oder -1071 sowie per E-Mail angefragt werden können. Der rechtliche Rahmen für die elektronischen Veröffentlichungen basiert auf Paragraf 14 Absatz 1 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz. Ferner werden Satzungen und ortsrechtliche Bestimmungen des Landkreises sowie Wahlbekanntmachungen in einer Tageszeitung veröffentlicht. Der Kreistag hat die Allgemeine Zeitung (Ausgaben Mainz/Rheinhessen und Rheinhessen/Nahe) als Bekanntmachungsorgan festgelegt, was auf Paragraf 14 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz zurückzuführen ist.

Rechtsgrundlage und elektronische Veröffentlichung

Öffentliche Bekanntmachungen stehen auch auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung. Im Falle von gleichzeitigen Veröffentlichungen in papiergebundener und elektronischer Form wird die Veröffentlichung auf der Homepage als maßgeblich betrachtet. Diese Regelungen sind Teil des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz (EGovGRP), das am 15. Oktober 2020 in Kraft trat. Dieses Gesetz gilt für alle Behörden des Landes sowie für Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht, sofern keine entgegenstehenden landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften bestehen, wie [kommunalbrevier.de](https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/kommunalpolitik-a-z/e-government-ozg-informationssicherheit-und-open-data/2-gesetz-zur-foerderung-der-elektronischen-verwaltung-in-rheinland-pfalz-e-government-gesetz-rheinland-pfalz-egovgrp/) berichtet.

Das E-Government-Gesetz umfasst zentrale Regelungen, darunter den elektronischen Zugang zur Verwaltung, Informationen über Behörden und Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen, elektronische Zahlungsmodalitäten, sowie die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung. Zudem wird die Standardisierung der IT-Infrastrukturen und die Gewährleistung von Informationssicherheit geregelt.

Der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz, der die informationstechnische Zusammenarbeit von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden gemäß § 28 Abs. 2 (EGovGRP) koordiniert, hatte seine erste konstituierende Sitzung im Januar 2024. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die Regelungen der elektronischen Verwaltung bieten eine Struktur für die künftige digitale Entwicklung im Landkreis Mainz-Bingen, wie [mainz-bingen.de](https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/5769881841.php) mitteilt.