
Die Stadt Mainz hat die seit 2015 bestehende Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mainz-Bingen bei Bußgeldverfahren beendet. Grund für diesen Schritt sind Unzufriedenheiten mit der Arbeit der Kreisverwaltung in Ingelheim. Dies wurde in einem Beschluss des Stadtrats festgehalten, nachdem bereits der Haupt- und Personalausschuss einstimmig für die Beendigung des Vertrages gestimmt hatte.
Im Rahmen dieser Kooperation war die Stadt Mainz für Bußgelder im Straßenverkehr zuständig, während der Landkreis alle anderen Bußgeldverfahren bearbeitete. Ziel der Zusammenarbeit war es, Aufwand und Kosten zu reduzieren. Doch während der Durchführung traten wiederholt Probleme auf. Beispielsweise wurden Bußgeldverfahren ohne vorherige Absprache vom Kreis eingestellt, was zu Schwierigkeiten bei der Bearbeitung und der Kontaktaufnahme führte. Zudem blieben etwa Wildpinkler ohne Bußgeld, und die vierteljährlichen Überweisungen der Bußgeldeinnahmen erfolgten nicht regelmäßig. Ein klärendes Gespräch zwischen Oberbürgermeister Nino Hasse und Landrätin Dorothea Schäfer brachte keine Verbesserungen.
Verantwortlichkeiten und Probleme
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen wiederum argumentierte, dass die aus Mainz stammenden Fälle komplizierter würden und mehr Personal erforderlich gewesen wäre. Der Landkreis Alzey-Worms, der ebenfalls mit Ingelheim zusammenarbeitet, beabsichtigt jedoch, die Zusammenarbeit fortzuführen und die Verfahren genauer zu prüfen.
Die [Webseite des Landkreises Mainz-Bingen](https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/ordnung-sicherheit/Ordnung/Bussgeldstelle.php) informiert darüber, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch eine gebietsübergreifende Bußgeldstelle eingerichtet wurde. Diese bearbeitet eigenständig alle allgemeinen Ordnungswidrigkeiten seit November 2015 und umfasst die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die Stadt Mainz. Die Zuständigkeitsbereiche der Bußgeldstelle sind vielfältig und betreffen unter anderem Baurecht, Abfallrecht, Naturschutz, Lebensmittelüberwachung, Waffenrecht und Schulpflicht.