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Motorradsicherheitstag: Experten zeigen, wie man Leben rettet!

Am 4. Mai 2025 findet der Motorradsicherheitstag der Polizeidirektion Trier auf dem Polizeigelände in der Kürenzer Straße 3, 54292 Trier statt. Diese Veranstaltung wird von der Polizei organisiert und bietet eine Vielzahl an Aktivitäten für Motorradfahrende.

Die Veranstaltung startet mit einem Markt der Möglichkeiten ab 9 Uhr, bei dem Experten des Polizeipräsidiums Trier, Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Hochschule der Polizei, Verkehrswachten und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) präsent sind. Zu den Aktivitäten gehören Simulatoren und computerunterstützte Systeme zur Verkehrsregel- und Wirkungstestung sowie eine praktische Vorführung zur Ersten Hilfe bei Motorradunfällen, bereitgestellt vom DRK. Zudem werden Vorträge zu verschiedenen Themen rund ums Motorradfahren angeboten.

Gruppenausfahrt und Motorradsegnung

Für die Teilnehmenden wird eine ca. 80 km lange Gruppenausfahrt organisiert, bei der Polizeibeamte sowohl während als auch nach der Tour als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Um 10 Uhr wird zudem eine Motorradsegnung durch den Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim stattfinden, die auch für nicht teilnehmende Motorradfahrende geöffnet ist.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, jedoch unterliegt sie bestimmten Bedingungen. Interessierte Motorradfahrende müssen mit eigenem Motorrad (über 250 ccm Hubraum) anreisen und Schutzbekleidung tragen. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann über die Website der Polizei erfolgen (hier anmelden).

Für Verpflegung in Form von Speisen und Getränken wird in der Polizeikantine gesorgt. Bei weiteren Fragen können sich Interessierte an das Polizeipräsidium Trier wenden, Kontaktperson ist Marc Fleischmann, erreichbar unter der Telefonnummer 0651 983 40021 oder via E-Mail an pptrier.presse@polizei.rlp.de.

Darüber hinaus beschäftigt sich der ADAC mit dem Thema Erste Hilfe bei Motorradunfällen. Wenn jemand der Erste am Unfallort ist, sollte er zögern, Hilfe zu leisten. Der ADAC empfiehlt, den Zustand des Unfallopfers zu überprüfen und gegebenenfalls einen Notruf abzusetzen sowie die Atmung zu kontrollieren. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinterkopf zu behalten: Ersthelfer haften nicht für Fehler, solange sie in guter Absicht handeln, und unterlassene Hilfe ist strafbar.

Für mehr Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Motorradunfällen bietet der ADAC auch spezielle Erste-Hilfe-Kurse an, bei deren Details Interessierte die Webseite des ADAC besuchen können (weitere Informationen).