Rhein-Pfalz-Kreis

Briefwahl: Unterlagen frühestens ab 10. Februar – Infos für Wähler!

In der Stadtverwaltung Schifferstadt werden derzeit täglich neue Anträge für die Briefwahl entgegengenommen. Die Bundesbehörden haben mit dem Druck der Stimmzettel begonnen, die voraussichtlich am 7. Februar an die Kommunalverwaltungen geliefert werden. Nach Erhalt der Stimmzettel wird die Stadtverwaltung die Briefwahlunterlagen fertigstellen und mit der Zustellung beginnen. Die früheste Zustellung der Unterlagen ist ab dem 10. Februar möglich. Es wird empfohlen, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, da nur wenig Zeit bis zur Bundestagswahl verbleibt.

Wahlberechtigte müssen darauf achten, dass der Wahlbrief bis zum 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung abgegeben oder eingeworfen werden muss, um gezählt zu werden, wie die Rheinpfalz berichtete.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025, statt. Wähler haben dabei zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe: die Urnenwahl am Wahltag und die Briefwahl. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wurde der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt, weshalb Wahlberechtigte ihre Unterlagen schneller anfordern, ausfüllen und zurücksenden müssen. Ein Antrag zur Briefwahl kann mündlich oder formlos schriftlich (z.B. per E-Mail) bei der Gemeinde gestellt werden und muss Angaben zu Familien- und Vornamen, Geburtsdatum sowie Wohnanschrift enthalten.

Wahlbenachrichtigungen sollten bis Sonntag, dem 2. Februar, bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Bei frühzeitiger Beantragung werden die Briefwahlunterlagen spätestens bis zum Montag, dem 10. Februar, versendet. Das letzte Einwurfdatum für Wahlbriefe ist der Donnerstag, 20. Februar. Die Umschläge müssen bis 18 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar, bei der Gemeindebehörde vorliegen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein und den Stimmzettel, wobei der Stimmzettel in einen blauen Umschlag gesteckt und mit dem Wahlschein in einen roten Wahlbriefumschlag verschickt werden muss. Informationen dazu bietet auch der Bundestag an.