
Immer mehr Unternehmer und Selbstständige stehen vor der Herausforderung, erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen zu müssen. Diese Rückforderungen, die ab 2023 einsetzten, sorgten für große Verunsicherung, da viele Betroffene nicht mit dieser Entwicklung gerechnet hatten. Besonders betroffen sind viele kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige, die während der Pandemie finanzielle Unterstützung erhielten.
Wie die Rheinpfalz berichtete, müssen zahlreiche Unternehmer nun erschreckende Rückzahlungsforderungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro bewältigen. Viele sind in ihrer Existenz bedroht, da sie die Hilfen in der Annahme erhalten hatten, dass diese nicht zurückgezahlt werden müssten. Der Druck auf die betroffenen Unternehmer wächst, insbesondere da jeder Fünfte von der Rückforderung betroffen sein soll.
Rechtswidrigkeit von Rückforderungen
Gerichte, wie das OVG Nordrhein-Westfalen und das VG Freiburg, haben in mehreren Urteilen die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen infrage gestellt. Wie anwalt.de berichtete, wurden Rückforderungen in vielen Fällen als rechtswidrig eingestuft, da sie nicht den ursprünglichen Bewilligungsbedingungen entsprachen. Dies legt nahe, dass die entsprechende Unterstützung oft auf einer automatisierten Basis ohne spezifische Rechtsgrundlage zurückgefordert wurde.
Um Rückforderungen als gerechtfertigt einstufen zu können, müssen die Ämter nachweisen, dass die Mittel zweckentfremdet wurden. Das VG Freiburg entschied in sechs Musterverfahren und hob Rückforderungsbescheide auf, indem es unklare Formulierungen in den Förderrichtlinien kritisierte. Aktuelle Urteile bieten somit eine Grundlage für Unternehmer und Selbstständige, die sich gegen unberechtigte Rückforderungen wehren möchten.
Die Entwicklungen in der Rechtsprechung deuten darauf hin, dass betroffene Unternehmer dringend rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Rechte zu wahren.