
Am 14. März 2025 führte die Polizeiautobahnstation Ruchheim gemeinsam mit der Zentralen Verkehrsdienste Schifferstadt, der Bereitschaftspolizei und dem Zoll eine umfassende Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs durch. Der Einsatz fand in der Zeit von 20 Uhr bis 02:00 Uhr auf dem Parkplatz „Auf dem Hirschen“ an der A61 in Fahrtrichtung Speyer statt. Die Kontrolle hatte das Ziel, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.
Insgesamt wurden während dieser Aktion 40 Fahrzeuge, darunter Pkw, Lkw und Kleintransporter, sowie 67 Personen kontrolliert. Dabei wurden 19 Strafverfahren eingeleitet. Die häufigsten Verstöße umfassten Fahren ohne Fahrerlaubnis (4 Fälle), Urkundenfälschung (3 Fälle), Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (4 Fälle) und das Betäubungsmittelgesetz (4 Fälle). Zudem wurde bei 4 Autofahrern eine Blutprobe aufgrund eines positiven Urintests auf Betäubungsmittel entnommen. Weitere festgestellte Verstöße betrafen Sozialvorschriften, Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Lkw und Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften.
Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr
Eine umfassende Betrachtung der Situation im grenzüberschreitenden Verkehr zeigt, dass im Schengen-Raum die Grenzen grundsätzlich kontrollfrei sind, jedoch Reisende verpflichtet sind, gültige Dokumente wie Personalausweis, Reisepass oder ggf. Visum mitzuführen. Die Bundespolizei erklärt, dass entlang der Grenzen polizeiliche Kontrollen zulässig sind, um illegaler Einreise und Schleusungen entgegenzuwirken. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen Personen illegal nach Deutschland einreisen, oft unter menschenunwürdigen Bedingungen, beispielsweise im Kofferraum von Pkw oder auf Ladeflächen von Lkw.
Schleuser und deren Organisationen stehen im Fokus der Strafverfolgung. Bei einem Verdacht auf unerlaubte Einreise oder Schleusung sollten Betroffene umgehend die Bundespolizei oder eine lokale Polizeidienststelle benachrichtigen. Die Konsequenzen für Schleuser reichen von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zur Beschlagnahme von Fahrzeugen und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Die Bundespolizei betont zudem die Wichtigkeit, bei Fahraufträgen im grenznahen Raum besondere Sensibilität zu zeigen, insbesondere bei ungewöhnlich gekleideten oder verunsicherten Fahrgästen.
Für weitere Informationen über grenzüberschreitenden Verkehr und Sicherheitsbestimmungen können Interessierte die [Webseite der Bundespolizei](https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/02Mit-Bahn-PKW-Bus-LKW/03Grenzueberschreitender-Verkehr/grenzueberschreitender-verkehr_node.html) besuchen.
Über die genauen Details der Kontrolle berichtete das [MRN-News](https://www.mrn-news.de/2025/03/15/lambsheim-polizeiautobahnstation-ruchheim-grosskontrolle-des-grenzueberschreitenden-personen-und-gueterverkehrs-auf-dem-autobahnparkplatz-auf-dem-hirschen-575107/).