Westerwaldkreis

Randalierer werfen Bierflasche: Sachbeschädigung in Nister!

In der Nacht zum 12. April 2025 wurde in Nister ein Vorfall von Sachbeschädigung gemeldet. Laut einer Meldung der Polizeidirektion Montabaur kam es gegen 00:40 Uhr während der Stufenfete in der Nauberghalle zu einer Beschädigung an einem Einfamilienhaus. Die Glaseinsatz der Hauseingangstür wurde durch eine geworfene Bierflasche beschädigt. Zeugen berichteten von einer Gruppe unbekannter Personen, die in der Nähe waren und möglicherweise mit der Tat in Verbindung stehen. Die Polizei Hachenburg bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02662-9558-0.

Die rechtlichen Grundlagen für solche Fälle sind im Strafgesetzbuch (§ 303 StGB) geregelt. Sachbeschädigung liegt vor, wenn eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört wird. Bestraft wird, wer nicht nur das Erscheinungsbild einer Sache vorübergehend, sondern auch nicht unerheblich verändert.

Rechtliche Konsequenzen

In Fällen von Sachbeschädigung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Die Strafe richtet sich dabei nach dem Grad der Beschädigung sowie eventuellen Vorstrafen des Täters. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass erst bei vorsätzlicher Sachbeschädigung eine Bestrafung erfolgt, während fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Im Falle der Anzeige wegen solcher Tatbestände sollten Betroffene in Erwägung ziehen, einen Strafverteidiger zu kontaktieren, um angemessen auf die Vorwürfe zu reagieren, wie [kanzleiwehner.de](https://www.kanzleiwehner.de/blog/strafe-anzeige-wegen-sachbeschaedigung/) erläutert.