DeutschlandSchwäbisch Gmünd

Richter Harald Neukamm tritt nach 40 Jahren in den Ruhestand!

Harald Neukamm, Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, tritt nach 40 Jahren im Justizdienst Baden-Württembergs in den Ruhestand. In einer Feierstunde wurde ihm eine Urkunde überreicht, die seine Verdienste würdigt. Diese Urkunde wurde von Jürgen Nagel, dem Vizepräsidenten des Landgerichts, überreicht und ist von der Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges unterzeichnet.

Nagel lobte Neukamms Engagement und bezeichnete ihn als eine wesentliche Stütze des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd. Harald Neukamm wurde in Aalen geboren, wuchs dort auf und absolvierte sein Abitur in Aalen-Wasseralfingen. Sein Studium der Rechtswissenschaften führte ihn an die Universitäten Regensburg und Freiburg.

Karriere und Ehrungen

Nach dem Rechtsreferendariat trat Neukamm 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Seine Karriere begann bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen, bevor er 1992 zum Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wechselte. 1994 kehrte er zur Staatsanwaltschaft Ellwangen zurück, ehe er am 1. August 1997 wieder Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wurde. Am 27. Januar 1998 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt und war bis Januar 2025 als Familienrichter tätig, mit Ausnahme einer sechsmonatigen Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Im November 2024 feierte er sein 40-jähriges Dienstjubiläum, wofür er eine Urkunde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann erhielt.

Für die künftige Verteilung von Klagen, Beschwerden und anderen Angelegenheiten am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ist der Geschäftsverteilungsplan von zentraler Bedeutung. Dieser regelt die Verteilung der neu eingehenden Fälle auf die Richter des Amtsgerichts und wird jährlich vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossen. Die Kriterien für die Verteilung richten sich nach dem Grundsatz des gesetzlichen Richters, der besagt, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Informationen hierzu können auf der offiziellen Webseite nachgelesen werden, wie das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd berichtet.