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Rottweiler-Verbot in Zürich: Rottweils OB schlägt Alarm!

Oberbürgermeister Christian Ruf von Rottweil hat sich vehement gegen das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich ausgesprochen, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Laut [n-tv.de](https://www.n-tv.de/regionales/baden-wuerttemberg/OB-von-Rottweil-kritisiert-Schweizer-Rottweiler-Verbot-article25528865.html) wurde das Verbot eingeführt, um die Bevölkerung nach zwei Beißvorfällen mit Rottweilern zu schützen, bei denen Kinder schwer verletzt wurden. Ruf hielt das Verbot für unverständlich und fordert stattdessen verhältnismäßigere Maßnahmen wie Maulkörbe, Leinenzwang und Auflagen für Hundehalter.

Er äußert Bedenken, dass die Rasse Rottweiler aussterben könnte, falls weitere Regionen dem Beispiel Zürichs folgen. In einem Brief an die Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli hat Ruf seine Sorgen dargelegt und ihr zudem eine Kunststofffigur eines Rottweilers als Symbol für seine Anliegen überreicht. Auf seinen Brief habe es jedoch keine Reaktion gegeben.

Kanton Zürich: Rottweiler auf Liste verbotener Hunderassen

Wie [srf.ch](https://www.srf.ch/news/schweiz/wegen-angriffen-auf-kinder-zuercher-regierung-verbietet-den-kauf-von-rottweilern) berichtete, hat der Zürcher Regierungsrat beschlossen, die Anschaffung von Rottweilern ebenfalls zum Schutz der Bevölkerung zu verbieten. Dies folgt auf zwei Vorfälle, bei denen Rottweiler Kinder angegriffen haben. Die entsprechenden Vorfälle ereigneten sich in Adlikon und Winterthur, wobei ein fünfjähriges Kind in jedem Fall schwer verletzt wurde. Der Rottweiler, der in Adlikon involved war, wurde auf Anordnung des Veterinäramts eingeschläfert, und gegen die Besitzerin wurden Strafanträge gestellt.

Aktuell sind im Kanton Zürich rund 350 Rottweiler registriert, das entspricht etwa 0,5 Prozent der gesamten Hundepopulation. In der Regel müssen derzeitige Rottweiler-Halter eine Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelung eingereicht werden muss. Auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen der Bewilligungspflicht.

Zusätzlich plant der Zürcher Regierungsrat, verpflichtende Hundehalterkurse im Sommer einzuführen sowie weitere Schulungen anzubieten. Während Rottweiler in einigen Kantonen wie Wallis und Genf verboten sind, gibt es in anderen Kantonen wie Graubünden, Bern oder Luzern keine Einschränkungen bezüglich der Haltung dieser Hunde.