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Alkohol-Unfall in Magdeburg: Drei Verletzte nach Auffahrkollision!

Am 07. Februar 2025 kam es im Kreuzungsbereich Arbketal / Ostenpforte zu einem Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen leicht verletzt wurden. Laut Magdeburg Klickt ereignete sich der Vorfall um 18:20 Uhr und involvierte drei Fahrzeuge.

Eine 22-jährige Frau aus Huy fuhr einen Skoda, der verkehrsbedingt anhalten musste, um einem einfahrenden Lkw Platz zu machen. Die 34-jährige Fahrerin eines VW Passat aus Dingelstedt konnte rechtzeitig anhalten, während die 38-jährige Fahrerin des VW Touran aus Halberstadt nicht mehr bremsen konnte und auf den Passat auffuhr, der dadurch auf den Skoda geschoben wurde.

Verletzte und Ermittlungen

Bei dem Unfall wurden die 38-jährige Unfallverursacherin sowie die 34-jährige Passatfahrerin und deren sechsjähriges Kind leicht verletzt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei der 38-Jährigen ergab 0,36 Promille. Infolge dessen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Des Weiteren wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ihr Führerschein sichergestellt.

Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf etwa 19.500 Euro geschätzt. Der VW Touran war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind bedeutend. Laut Kanzlei Wehner können solche Vorfälle zu Zivil- und Strafrechtlichen Problemen führen. Mögliche Folgen beinhalten Geld- oder Freiheitsstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Kürzung oder den Ausschluss von Versicherungsleistungen. Zudem sind bei Unfällen unter Alkoholeinfluss immer Bluttests erforderlich, die vor Gericht entscheidend sind.

Die ermittelten Promillewerte haben weitreichende Konsequenzen: Während unter 0,3 Promille keine Beeinträchtigung angenommen wird, gilt man zwischen 0,3 und 1,09 Promille als relative fahruntüchtig. Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit absolut. Es muss damit gerechnet werden, dass bei Vergehen Strafen und eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung für die Wiedererlangung des Führerscheins erfolgen müssen.