
In Magdeburg hat die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners begonnen. Rund 3.900 Eichen werden mit einem speziellen Bakterien-Extrakt besprüht, um die Gefahren, die von den Brennhaaren der Raupen ausgehen, zu reduzieren. Die Bekämpfungsmaßnahmen konzentrieren sich auf mehrere Parks, darunter den Herrenkrugpark, den Stadtpark Rotehorn, den Wiesenpark, den Vogelgesangpark, den Nordpark sowie die Straße nach Randau und den Naturlehrpfad „An der alten Elbe“. Vollständiger Schutz wird jedoch nicht garantiert.
Die Raupen nehmen das Mittel über die Blätter auf, was dazu führt, dass sie aufhören zu fressen und letztendlich verenden. Bei späteren Entdeckungen von Raupen werden die Nester manuell abgesaugt. In Bitterfeld-Wolfen wird ebenfalls mit einem Biozid gegen die Schädlinge vorgegangen. Am Mittwoch wird ein Hubschrauber auf mehr als 1.000 Bäume auf einer Fläche von 22 Hektar sprühen. Die Kosten für diese Bekämpfung belaufen sich auf rund 20.000 Euro.
Weitere Bekämpfungsmaßnahmen in der Region
In Dessau-Roßlau werden seit Ende April etwa 5.000 Bäume mit Biozid behandelt, wobei sowohl Autos als auch Hubschrauber zum Einsatz kommen. Auch hier wird ein Teil der Kosten, die sich auf rund 300.000 Euro belaufen, vom Land übernommen. An Gewässern werden aus Umweltgründen andere Mittel verwendet.
Gardelegen hat ebenfalls bereits Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen, indem gezielt befallene kommunale Bäume an öffentlichen Einrichtungen und stark frequentierten Stellen chemisch besprüht werden.
Laut [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/eichenprozessionsspinner-antworten-auf-haeufig) kann die Eichenprozessionsspinner-Raupe Gesundheitsgefährdungen verursachen und führt bei Menschen zu Symptomen wie Hautrötungen, Juckreiz und Atemwegsreizungen. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen Brennhaare mit Nesselgift, weshalb Bekämpfungsmaßnahmen notwendig sind, um die Menschen vor diesen Gefahren zu schützen. Chemische oder biologische Bekämpfungen sollten jedoch nur bei unzureichenden alternativen Lösungen eingesetzt werden.
Die Bekämpfung in Naturschutzgebieten ist nur mit Genehmigung erlaubt, und im Rahmen der Bekämpfung sind Anwendungsbestimmungen zu beachten, um Nichtzielarten zu schützen.