
Am 7. April 2025 informierte der Bürgermeister von Jerichow über die bevorstehenden Bauarbeiten zur Sanierung der Bundesstraße Eins. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, den Schulbusverkehr während der Bauzeit zu ermöglichen und die Erreichbarkeit ansässiger Betriebe aufrechtzuerhalten. Die geplanten Änderungen der Verkehrsführung spüren jedoch die Gewerbetreibenden vor Ort, die sich um mögliche Umsatzeinbußen durch die viermonatige Sperrung sorgen.
Insbesondere Gärtner Martin Schunke äußerte seine Bedenken. Er wies darauf hin, dass die Baustelle gerade zur Hauptgeschäftszeit zwischen Ende April und Ende Mai betrieben wird. Seine Gewächshäuser seien voll und es müsse dringend mit der Pflanzung von Blumen begonnen werden. Seine Sorge gilt nicht nur um die Pflanzen, sondern auch um die wirtschaftliche Stabilität seines Geschäfts, da mögliche Lieferprobleme durch die Baustelle hervorgebracht werden könnten.
Umsatzeinbußen durch Baustellen
Laut einem Artikel von Rechtsanwalt Alexander Jakobs aus dem Jahr 2016 haben Baustellen oft erhebliche Auswirkungen auf Einzelunternehmen. Gewerbetreibende berichten häufig von Umsatzeinbußen, insbesondere wenn die Zugänglichkeit ihrer Geschäfte stark eingeschränkt wird. So verzeichnete beispielsweise eine Metzgerei in Warburg im gleichen Jahr erhebliche Rückgänge und musste schließen, nachdem Umbauten in der Innenstadt die Kundenfrequenz negativ beeinflussten.
Auch Geschäftsleute in Willebadessen äußerten Kritik an der Vollsperrung einer Brücke aufgrund von Sanierungsarbeiten, die deren Geschäfte beeinträchtigten. Das Gesetz sieht unter bestimmten Umständen Entschädigungsansprüche vor, insbesondere bei unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen. Beispielsweise können Schäden an Gebäuden oder Grundstücken ein rechtliches Vorgehen nach § 823 und § 839 BGB nach sich ziehen.
Der Artikel thematisiert auch das Grundrecht auf wirtschaftlichen Schutz, das im Artikel 14 des Grundgesetzes verankert ist. In Nordrhein-Westfalen regelt darüber hinaus § 20 Abs. 6 des Straßen- und Wegegesetzes Entschädigungen, wenn längere Unterbrechungen von Zufahrten zu wirtschaftlichen Existenzgefährdungen führen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Bremen aus dem Jahr 2013 verdeutlicht, dass Gastronomen Ausgleich fordern können, wenn Beeinträchtigungen über das zumutbare Maß hinausgehen.
Das Thema Baustellen und ihre Folgen bleibt ein aktuelles Anliegen für viele Geschäftsinhaber, die auf ihre wirtschaftliche Stabilität angewiesen sind, wie auch die Situation in Jerichow zeigt.