
Am 1. Mai 2025, dem gesetzlich anerkannten Feiertag „Tag der Arbeit“, kündigten Union und SPD Pläne zur Reform der täglichen Höchstarbeitszeit an. Ziel dieser Reform ist eine mögliche Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden am Stück, was auf breite Kritik stößt.
Der Gewerkschaftsvertreter Frank Werneke äußerte sich besorgt über die damit einhergehende massive Belastung für Beschäftigte in den Bereichen Handel, Paketzustellung, Logistik und Pflege. Er bezeichnete die steigende Arbeitsbelastung als unerträglich. Gleichzeitig kritisierte Michaela Hermann von der Bertelsmann-Stiftung die geplanten steuerfreien Überstunden. Diese Regelung könnte dazu führen, dass traditionelle Rollenbilder verstärkt werden, da Männer es sich finanziell lohnender gestalten könnten, mehr Zeit in die Erwerbsarbeit zu investieren. Frauen hingegen würden von dieser Regelung weniger profitieren, da sie in der Regel eine höhere Sorgearbeit leisten.
Relevante gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Kontext dieser Debatte ist die europäische Arbeitszeitrichtlinie von Bedeutung, die die Arbeitszeiten in der EU regelt. Laut dieser Richtlinie beträgt die Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche, und Beschäftigte haben Anspruch auf Pausen nach sechs Stunden sowie auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Mitgliedstaaten können eigene Gesetze erlassen, müssen sich jedoch an diese EU-Vorgaben halten.
In Deutschland gibt es zudem das Arbeitszeitgesetz, das Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten und Gesundheitsgefährdungen schützt. Das Arbeitsschutzgesetz zielt auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ab und umfasst Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, bei der Arbeitgeber physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz ermitteln müssen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt zudem junge Menschen unter 18 Jahren vor Überlastungen und gefährlicher Arbeit.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit für Beschäftigte, durch eine Überlastungsanzeige auf übermäßigen Leistungsdruck hinzuweisen. Diese Maßnahme basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Im Rahmen der bundesweit geplanten Veranstaltungen zum „Tag der Arbeit“ wird die Diskussion um die geplanten Änderungen in der Arbeitszeitgestaltung weiterhin im Fokus stehen, wie [Deutschlandfunk](https://www.deutschlandfunk.de/zentrale-dgb-veranstaltung-in-chemnitz-verdi-warnt-kuenftige-koalition-vor-aenderung-der-hoechstarbe-100.html) berichtete. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schutz von Beschäftigten betreffen, sind wichtige Themen, die von [ver.di](https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++3a8fac4e-0069-11ee-8da9-001a4a160129) angesprochen werden.