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Schock-Prozess in Chemnitz: Afghaner ermordet und schändet Mitbewohner!

Es geschah in der sächsischen Stadt Aue – ein Verbrechen, das selbst die erfahrensten Ermittler fassungslos zurücklässt. Habib Rahman A., ein 24-jähriger afghanischer Asylbewerber, steht vor Gericht unter der schockierenden Anklage des Totschlags und der Leichenschändung. Diese abscheuliche Tat hat die Stadt erschüttert und wird nun im Landgericht Chemnitz verhandelt.

Am Tatort in der Wettiner Straße wurde die Leiche von Youssef N., einem 27-jährigen Landsmann von A., entdeckt. Laut der Anklageschrift stach A. mit einem 14,5-Zentimeter-Messer und einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher 19 Mal auf das Opfer ein, wobei die tödlichen Stiche seinen Hals und Kopf trafen. Was als tödliche Auseinandersetzung begann, endete in einem Akt unvorstellbarer Entweihung. Nachdem Youssef N. an den entsetzlichen Verletzungen verblutete, soll A. die Leiche missbraucht haben. Der Schock und die Abscheu über diese Tat lassen sich kaum in Worte fassen, wie Bild berichtete.

Ein unvorstellbares Szenario

Was die Ermittler am Tatort vorfanden, war unheimlicher als in jedem Krimi: Der leblose Körper von Youssef N. wurde so drapiert, dass das Gesäß erhöht war, was auf weitere Schändung nach dem Tod hinweist. Ein Polizist beschrieb die bizarre Szene, bei der der Leichnam nahezu ausgestellt erschien. Der verdächtige A. räumte über einen Dolmetscher ein, dass die Anklage der Wahrheit entspreche. Trotz seiner schockierenden Geständnisse bleibt das Motiv für seine grausamen Handlungen unklar.

Die tickende Zeitbombe

Keineswegs ein unbeschriebenes Blatt, handelte es sich bei A. um eine bekannte Persönlichkeit in der Region. Der Mann war bereits zuvor polizeibekannt, da er Frauen aller Altersklassen belästigt hatte – ein Verhalten, das ihn zu einer „wahren Zeitbombe“ machte, wie ein Polizeibeamter anmerkte. Trotz früherer Aufenthalte in einer psychiatrischen Klinik wurde er als nicht geisteskrank, sondern von einem gesteigerten Sexualtrieb befallen, eingestuft.

Wie Bild berichtete, fanden die Ermittler heraus, dass diese „tickende Zeitbombe“ in den Wochen vor der Tat zunehmend auffälliger und aggressiver wurde. Der Prozess gegen A. wird in Kürze fortgesetzt, mit einem Urteil sei spätestens am 28. März zu rechnen.

Die Grausamkeit dieses Verbrechens übersteigt die Vorstellungskraft vieler und hat ein Schlaglicht auf die Herausforderungen geworfen, mit denen die Gemeinde und die Strafverfolgung im täglichen Kampf gegen Gewalt konfrontiert sind. Während dieser unerhörte Fall vor Gericht verhandelt wird, bleibt dem öffentlichen Umgang mit solchen Taten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, denn sie hinterlassen eine Narbe auf der Stadt, die nicht leicht verheilt.