
In Magdeburg fand eine Fachveranstaltung statt, bei der über 100 Vertreter aus Krankenhäusern, Landkreisen, kreisfreien Städten, Krankenkassen, Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt zusammenkamen. Anlass war die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft tritt, wie ms.sachsen-anhalt.de berichtete.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde angekündigt, dass Sachsen-Anhalt eine neue Krankenhausplanung vorbereitet, die mit dem Krankenhausgutachten 2023 beginnt. Die Erkenntnisse des Gutachtens fließen in Analysen der PD – Berater der öffentlichen Hand ein. Dabei wird die bestehende Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt in Leistungsgruppen abgebildet und von der Planungsbehörde evaluiert. Diese Auswertung wird als Grundlage für die weitere Planung dienen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont die Notwendigkeit einer kooperativen Planung und die aktive Gestaltung der stationären Versorgung. Die Planung soll digital erfolgen, was auch die Kommunikation mit den Krankenhäusern und dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt einschließt.
Herausforderungen der Umsetzung
Die Umsetzung des KHVVG stellt eine Herausforderung für das Land und die Krankenhauslandschaft dar. Wesentliche Rechtsgrundlagen, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden müssen, fehlen noch. Das KHVVG führt 65 vorläufige Leistungsgruppen ein, die verschiedene Behandlungsszenarien bündeln. Für jede Leistungsgruppe gelten bundeseinheitliche Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Zuteilung zu erhalten. Diese Zuteilung muss bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres erfolgen, wobei die Gruppen ab 2027 gelten.
Weiterhin wird eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erwartet, die bis zum 31. März 2025 festlegt, welche Leistungsgruppen konkret gelten und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Zudem wird das Ministerium bis zum 12. Dezember 2025 eine Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen erlassen, die Voraussetzung für die Vorhaltevergütung ist, ergänzte buzer.de.