
In Magdeburg fand eine bedeutende Veranstaltung des Gesundheitsministeriums statt, bei der über 100 Vertreter aus Krankenhäusern, Landkreisen, kreisfreien Städten, Krankenkassen sowie der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zusammenkamen. Ziel war die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft tritt, wie ms.sachsen-anhalt.de berichtete.
Sachsen-Anhalt arbeitet an einer neuen Krankenhausplanung, die mit dem Krankenhausgutachten 2023 beginnen wird. Die Erkenntnisse dieses Gutachtens fließen in die Analysen der PD – Berater der öffentlichen Hand ein. Die bestehende Krankenhauslandschaft wird in Leistungsgruppen abgebildet und von der Planungsbehörde bewertet, um die Grundlage für die zukünftige Planung im Land zu schaffen.
Herausforderungen und digitale Planung
Die Umsetzung des KHVVG stellt sowohl für das Land als auch für die Krankenhauslandschaft eine große Herausforderung dar. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wies auf die Notwendigkeit einer kooperativen Planung und der aktiven Gestaltung der stationären Versorgung hin. Die Planung soll digital erfolgen und die Kommunikation zwischen den Krankenhäusern und dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt verbessern. Dabei fehlt bisher jedoch eine wesentliche Rechtsgrundlage, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden muss.
Das KHVVG führt 65 vorläufige Leistungsgruppen ein, die verschiedene Behandlungsfälle bündeln. Für jede dieser Gruppen sind bundeseinheitliche Qualitätskriterien festgelegt, die erfüllt werden müssen, um eine Zuteilung zu erhalten. Diese Zuteilung muss bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres erfolgen, wobei die Gruppen ab 2027 gültig sein werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird zudem bis zum 12. Dezember 2025 eine Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen erlassen, die für die Vorhaltevergütung Voraussetzung sind.
Weitere Informationen über die spezifischen Anforderungen an die verschiedenen Leistungsgruppen finden Interessierte auf der Seite von buzer.de.