Mittelsachsen

Mittelsachsen fördert demokratische Projekte gegen Gewalt und Extremismus!

Der Landkreis Mittelsachsen hat die Förderung von Projekten zur Stärkung des demokratischen Engagements sowie zur Prävention von Gewalt und Extremismus ins Leben gerufen. Dies wurde am 5. März 2025 bekannt gegeben. Jeder Antrag auf Fördermittel kann bis zu 7500 Euro umfassen, und Bewerbungen sind ab sofort möglich. Teilnehmen dürfen ausschließlich nicht staatliche Organisationen, wobei die Projekte noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müssen. Die Frist für die Einreichung der Projektanträge endet am 31. März. Weiterführende Informationen zur Ausschreibung sind auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Diese Förderinitiative wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ realisiert, dessen Ziel es ist, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Extremismus und für Demokratie zu unterstützen. Bei Fragen zur Projektidee oder Beantragung können Interessierte die externe Fach- und Koordinierungsstelle im Verein Freiberger Agenda 21 unter 03731 1682212 oder per E-Mail an demokratieleben@freibergeragenda21.de kontaktieren, wie Sächsische.de berichtete.

Fortsetzung von „Toleranz ist ein Kinderspiel“

Parallel dazu setzt der Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“ die Arbeit in der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fort. Laut Informationen von Landkreis Mittelsachsen erhält die geförderte Kommune jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds sowie einen Jugendfonds. Seit 2010 wurden rund 500 Projekte erfolgreich umgesetzt, um die Beteiligung junger Menschen zu stärken. Zu diesem Zweck wird ein Jugendforum eingerichtet, das von Jugendlichen eigenständig organisiert und geleitet wird. Dieses Forum ist im Begleitausschuss mit Stimmrecht vertreten und arbeitet unabhängig zur Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie.

Die Initiativen des Jugendforums sollen von sämtlichen Gremien der „Partnerschaft für Demokratie“ unterstützt und in der Öffentlichkeitsarbeit abgebildet werden. Zudem wird empfohlen, ein Statut oder eine Geschäftsordnung zu erstellen. Der zentrale Ansprechpartner für den Aktionsplan ist das federführende Amt, das auch den Kommunikationstransfer innerhalb der Verwaltung gewährleistet. Kontaktinformationen sind im Internet veröffentlicht.