
In Torgau kam es am 23. September 2023 zu einem Verkehrsunfall, bei dem der 60-jährige Radfahrer Volker H. verletzt wurde. Laut Berichten der Torgauer Zeitung kollidierte Volker H. mit der geöffneten Beifahrertür eines Autos, das von Carsten L. (42) geöffnet wurde. Das Fahrzeug gehörte Tina B. (38), die nach einem vorherigen Streit um das parkende Auto beschloss, den Radfahrer zur Rede zu stellen.
Nach dem Überholen durch Tina B. soll sie scharf abgebogen und gebremst haben, was den Unfall herbeiführte. Der Radfahrer erlitt Verletzungen am Fuß sowie Schmerzen und Prellungen. Das Amtsgericht Torgau verurteilte im August 2024 Tina B. und Carsten L. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen. Tina B. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, Carsten L. eine von neun Monaten, beide zur Bewährung ausgesetzt. Beide legten jedoch Berufung ein.
Revisionsentscheidung des Landgerichts
Das Landgericht Leipzig hob die Urteile des Amtsgerichts auf und sprach Tina B. frei. Carsten L. wurde hingegen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.760 Euro verurteilt, was 80 Tagessätzen à 47 Euro entspricht. Das Landgericht stellte fest, dass der Sturz des Radfahrers nicht beabsichtigt war.
Zusätzlich zeigen ähnliche Vorfälle, wie im NWB aufgezeigt, dass Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer stark gefährdet sind, auch in anderen Kontexten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier wurde ein Angeklagter wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt, nachdem er bei Rotlicht in eine Kreuzung fuhr und einen 13-jährigen Radfahrer anfuhr, was zu lebensgefährlichen Verletzungen führte.