
Der Führerschein gilt für viele Menschen als Symbol für Freiheit und Unabhängigkeit. Doch bei besonders schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann es zu drastischen Konsequenzen kommen: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in solchen Fällen sogar lebenslang möglich. Laut einem Bericht von Chip sind häufige Gründe für den Entzug unter anderem wiederholte schwere Verstöße, Trunkenheit am Steuer, sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie beispielsweise die Verwendung eines Fahrzeugs bei Raubüberfällen.
Besonders gravierende Verstöße, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, können ebenfalls zur dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dazu zählen illegale Autorennen oder Unfallfluchten mit schweren Folgen. Zudem kann auch ein medizinischer Grund dazu führen, dass jemand durch körperliche oder psychische Erkrankungen nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Rechtliche Grundlagen für den Führerscheinentzug
Das Gesetz sieht vor, dass die gesetzliche Grundlage für einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis in § 69a Abs. 1 StGB geregelt ist. Dieser Paragraph erlaubt es, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die gesetzliche Höchstfrist nicht ausreicht, um von dem Täter eine Gefahr abzuwenden. Wie Gesetze im Internet erläutert, kann das Gericht den Führerschein entziehen und gleichzeitig eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren anordnen. In Fällen, in denen die Gefahr nicht abgewendet werden kann, ist sogar eine unbegrenzte Sperre möglich.
Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre verhängt wurde. Bei einem vorläufigen Entzug verkürzt sich die Sperrfrist um die Dauer der vorläufigen Entziehung, darf jedoch nicht unter drei Monate liegen. Zudem beginnt die Sperre mit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit der vorläufigen Entziehung in die Frist eingerechnet wird.