
In Schleswig-Holstein ist für das Angeln ein gültiger Fischereischein sowie eine Fischerei-Marke erforderlich. Diese Marke, die derzeit in Papierform vorliegt, soll künftig auch digital über Smartphones oder als Scheckkarte verfügbar sein. Nach Zahlung der jährlichen Fischereiabgabe dürfen Angler an den Küstengewässern der Nordsee und Ostsee angeln. Für das Angeln an bestimmten Flüssen und Seen sind zusätzlich Erlaubnisscheine nötig, die bei Fischereirechtsinhabern, wie Berufsfischern oder Angelvereinen, erworben werden können. Der Beitritt zu einem Angelverein bringt Vorteile wie Zugang zu eigenen Gewässern und Fortbildungsmöglichkeiten.
Ein besonderes Highlight ist der Urlauberfischereischein, der es Touristen ermöglicht, ohne regulären Angelschein zu angeln. Diese Regelung wurde eingeführt, um den kurzfristigen Zugang zum Angeln zu erleichtern, jedoch stößt sie auf Kritik. Johannes Radtke vom LSFV fordert eine verpflichtende Ausbildung für Angler, um das Wissen und die Fähigkeiten zu fördern, die für das Angeln nötig sind. Organisierte Angler engagieren sich zudem häufig im Umweltschutz und kümmern sich um den Fischbesatz in ihren Gewässern.
Online-Services und Bezahlmöglichkeiten
Fischereidokumente können in Schleswig-Holstein über das Serviceportal des Landes online erworben werden. Das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) bearbeitet die Anträge. Die Bezahlung für die Fischereiabgabe oder den Urlauberfischereischein erfolgt ausschließlich per Kreditkarte, wobei eine Registrierung erforderlich ist, um den missbräuchlichen Erwerb zu verhindern. Ausdruck der Dokumente ist nach erfolgreichem Bezahlvorgang sofort möglich. Für die traditionellen Fischereiabgabe-Klebemarken und Urlauberfischereischeine steht ein Netzwerk von etwa 135 Ausgabestellen zur Verfügung, darunter örtliche Ordnungsbehörden und Außenstellen der Fischereiaufsicht. Langfristig plant die Landesregierung, die papiergebundenen Verfahren durch moderne Online-Lösungen zu ersetzen.