
Bei einer umfassenden Kontrolle des Schwerlastverkehrs im Fährhafen Puttgarden stellte die Polizei am Dienstag, den 27. März 2025, insgesamt 15 Verstöße fest. Insgesamt wurden während der Maßnahmen 83 Fahrzeuge überprüft. Diese Schwerpunktkontrolle zur Überwachung des gewerblichen Schwerlastverkehrs wurde von Beamten der Wasserschutzpolizei sowie des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz durchgeführt.
Die Kontrollzeiten erstreckten sich von 10 bis 16 Uhr und umfassten die Überprüfung verschiedener Vorschriften, darunter die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung sowie Regelungen zu Ruhe- und Lenkzeiten. Die Beamten identifizierten mehrere Verstöße: Darunter waren drei Fälle, in denen Lenkzeiten nicht eingehalten wurden, ein überladener Sprinter (um 10 %) und ein Sattelzug, dem aufgrund technischer Mängel die Weiterfahrt untersagt wurde. Zusätzlich berichteten die Beamten über Mängel bei der Ladungssicherung und Tempoüberschreitungen. Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen gilt auf Landstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Bußgelder und Rechtsvorschriften
Als Reaktion auf die Verstöße konnten die Polizisten vor Ort Verwarngelder erheben oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt, die spezifische Anforderungen an das Fahrpersonal stellen. Laut einer Untersuchung von [balm.bund.de](https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht/fahrpersonalrecht_node.html) beinhalten diese Vorschriften beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die Lenk- und Ruhezeiten regelt, und die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, welche die Nutzung von Fahrtenschreibern vorschreibt.
Die Maßnahmen zur Überwachung der Vorschriften fallen in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, sowie der Arbeitsschutzbehörden und des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Bei Verstößen können je nach Schweregrad Bußgelder zwischen 5 und 30.000 Euro verhängt werden, wobei Unternehmen signifikant höhere Strafen erwartet können.