
Im November 2023 führte die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein eine umfassende Kontrolle am Strand von Niendorf und Timmendorfer Strand durch. Dabei wurden insgesamt 18 Verstöße festgestellt, die insbesondere den Dünenschutz betrafen, wie ln-online.de berichtete.
Zu den festgestellten Verstößen zählen unter anderem die nicht abgebauten Duschen am Strand sowie die Beach-Lounge, auch bekannt als Riff-Bar, die am Freistrand von Niendorf verblieb. Diese weist lediglich einen Stapel Kanthölzer und einen Holzfußboden auf. Im Rahmen der Kontrolle wurden allein bei der Beach-Lounge zwölf Verstöße dokumentiert, darunter die unerlaubte Anwesenheit der Bar und die Installation eingelassener Eisenpfähle entlang des Dünenfußes. Am 31. März genehmigte die UNB die Beach-Lounge jedoch mit bestimmten Änderungen, was dem Betreiber ermögliche, bis Ende 2028 in Betrieb zu bleiben. Zum aktuellen Stand der Umsetzung äußerten sich weder der Betreiber der Beach-Lounge noch die Gemeinde Timmendorfer Strand.
Gravierende Auswirkungen auf geschützte Biotope
Darüber hinaus wurden weitere Verstöße im Bereich des Dünenschutzes verzeichnet, unter anderem die Mobilität von Strandkorbvermieter-Häuschen, die auf Betonplatten stehen, sowie das Verlegen von Kabeln und Schläuchen durch die Dünen. Die UNB hob hervor, dass diese Verstöße erhebliche negative Auswirkungen auf das geschützte Biotop Düne haben. Anordnungen zur Beseitigung diverser Objekte wurden erlassen, einschließlich der Beach-Lounge und eines eingegrabenen Mülleimers. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hatte bis zum 24. Januar die Gelegenheit, Stellung zu den Anordnungen zu nehmen, doch sowohl der Kreis Ostholstein als auch die Gemeinde hielten sich über den aktuellen Stand der Umsetzung bedeckt.
Die UNB betont zudem, dass sie die Einhaltung der Vorschriften lediglich bei besonderen Anlässen kontrolliert und davon ausgeht, dass die Gemeinden eigenverantwortlich handeln. Die Verstöße rund um die Beach-Lounge und die damit verbundenen Themen wurden in nichtöffentlicher Sitzung im Timmendorfer Tourismusausschuss behandelt.
Die Bedeutung des Biotopschutzes wird unterstrichen durch die Informationen des Timmendorfer-Strand-Rathauses, die erläutern, dass Biotope Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen darstellen. Bestimmte Lebensräume genießen gesetzlichen Schutz, der durch ihre Seltenheit, ihren hohen ökologischen Wert und ihre Bedrohung durch Zerstörung begründet ist. Unkenntnis über geschützte Biotope kann zu rechtswidrigen Schädigungen führen, und die Verursacher können zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden. Für solche Biotope gelten strenge Verbote, die jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen oder Befreiungen zulassen, wie timmendorfer-strand.org beschreibt.