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Schutz der Rehkitze: So meistern Landwirte die Mähsaison rechtssicher!

Mit dem Beginn der Mähsaison im Frühling steigen die Gefahren für Wildtiere, insbesondere für die schutzbedürftigen Rehkitze. Diese kleinen Tiere werden von ihren Müttern im hohen Gras versteckt und sind beim Mähen stark gefährdet. Aufgrund dieser Situation ruft die untere Jagdbehörde im Unterallgäu alle Landwirte und Flächenbewirtschafter zur Vorsicht auf. Die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz verpflichten die Bewirtschafter dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Wildtiere zu schützen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Bußgeldern bis hin zu Strafverfahren reichen können, wie Allgäu Hit berichtete.

Die Jagdbehörde empfiehlt den Landwirten, vor dem Mähen den Kontakt zu zuständigen Jägern aufzunehmen, da diese bei der Suche nach Rehkitzen helfen können. Zu den effektiven technischen Hilfsmitteln zählen Drohnen mit Wärmebildkameras, Infrarotgeräte und speziell ausgebildete Hunde. Zudem können einfache Maßnahmen wie Flatterbänder, Knistertüten oder Kofferradios eingesetzt werden, um die Rehe zu verunsichern und zur Flucht zu bewegen. Elektronische Wildscheuchen, die Geräusche imitieren, haben sich ebenfalls bewährt. Zudem wird geraten, die Wiesen langsam und von innen nach außen zu mähen, um älteren Tieren Fluchtmöglichkeiten zu bieten.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Rehkitzsuche

Zusätzlich zur Warnung der Jagdbehörde erfordert der Beginn der Mähsaison auch rechtliche Klarheit zur Kitzsuche. Die Verantwortung für das Absuchen der Wiese liegt primär beim Landwirt und dem jeweiligen Fahrer oder Maschinenführer. Der Tierschutz ist im Grundgesetz (Art. 20 a GG) und im Tierschutzgesetz (§ 1) verankert, wobei das Zufügen von Leiden und Schmerzen ohne vernünftigen Grund verboten ist. Der Jagdausübungsberechtigte, meist der Landwirt, muss gemäß § 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) seiner Hegepflicht nachkommen. Eine Mahd ohne Schutzmaßnahmen stellt keinen vernünftigen Grund dar, um Tiere zu verletzen oder zu töten, wovon die Jägervereinigung Weissenburg berichtete.

Der Landwirt hat die Pflicht, alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von jungen Rehkitzen zu vermeiden. Auch eine Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet ihn nicht von dieser Verantwortung. Der Jagdausübungsberechtigte sollte mindestens 24 Stunden vor der Mahd informiert werden, wobei es idealerweise empfehlenswert ist, dies zwei Tage vorher zu tun, um ausreichend Zeit für die Kitzsuche zu ermöglichen. Eine Dokumentation der Kommunikation zwischen Landwirt und Jäger über die Mahd und Kitzsuche wird empfohlen. Wenn der Jäger keine Zeit hat, muss der Landwirt geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Tiere vor dem Mähen geschützt werden.