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Selbstbestimmung bis zum Schluss: Die neue Debatte über Sterbehilfe in Deutschland

Gerda Grünau, eine 88-jährige Frau, starb am 11. März 2022, nachdem sie ihren Tod selbst geplant hatte. In Deutschland haben Menschen, die unter langen Krankheiten oder Leidenszeiten leiden, die Möglichkeit, ihr Leben selbst zu beenden. Diese Entscheidung kann assistiert und begleitet werden, und zwar sowohl von ärztlicher und juristischer Seite als auch durch Angehörige. Dies wurde von verschiedenen Berichten, unter anderem von NDR, bestätigt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zur Suizidhilfe sind durch das zentrale Konzept der Freiverantwortlichkeit geprägt. Dieses Vertrauen auf den freien Willen und die Entscheidungsfähigkeit einer Person ist entscheidend, damit die Entscheidung für einen assistierten Suizid freiwillig und bewusst getroffen wird. Laut suizidberatung.org muss eine Person die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen, urteilsfähig sein und sich der möglichen Alternativen bewusst sein. Diese Aspekte wurden auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 behandelt.

Rechtliche Lage zur Sterbehilfe

In Deutschland wird zwischen aktiver Sterbehilfe, die grundsätzlich strafbar und verboten ist, und passiver Sterbebegleitung, die unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig ist, unterschieden. Letztere darf nur erfolgen, wenn der Wille des Patienten dokumentiert und im Einklang mit ethischen Grundsätzen steht.

Für die Vermittlung von Freitodbegleitung gibt es spezifische Gesetze, wie das Patientenverfügungsgesetz, das den individuellen Willen des Patienten respektiert, sowie das Betäubungsmittelgesetz, welches den Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Schmerzen und Leiden am Lebensende regelt. Zudem setzt die ärztliche Berufsordnung ethische Standards für Ärzte, um medizinische Entscheidungen im besten Interesse der Patienten herbeizuführen. Somit wird eine rechtliche und ethische Basis geschaffen, die den Schutz der Betroffenen gewährleistet.