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Steuerstreit um Hafermilch: Tübinger Café kämpft für faire Preise!

In Deutschland wird Kuhmilch bevorzugt besteuert, was zu erheblichen Preisunterschieden zwischen Getränken mit Kuhmilch und pflanzlichen Alternativen führt. So unterliegt ein Cappuccino mit Kuhmilch einem Steuersatz von 7%, während der mit Hafermilch 19% Mehrwertsteuer kostet. Diese Regelung sorgt für Unmut bei vielen Gastronomen, darunter Martin Lai, Geschäftsführer der Suedhang Rösterei und eines Cafés in Tübingen, der die Preisdifferenz als problematisch erachtet. Lai, dessen Café etwa die Hälfte der Bestellungen mit Hafermilch erhält, müsste die Preise für diese Getränke um circa 60 Cent erhöhen, um die höhere Steuer auszugleichen. Dennoch möchte Lai den Einnahmeausfall nicht auf die Kunden abwälzen.

Um auf die Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, hat er eine 30 cm hohe rosa Holzkuh konstruiert, aus der Hafermilch durch Euter und Zitzen fließt. Laut Lai sollte dies nach dem Butter- und Margarinegesetz als Kuhmilch betrachtet werden, was eine Besteuerung mit 7% rechtfertigen würde. Er plant, sein Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen, um juristisch gegen die bestehende Regelung vorzugehen. Unklar bleibt, ob er mit diesem Schritt erfolgreich sein wird, doch er möchte vor allem das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Preisdiskrepanz und Steuerungleichheiten

Die unterschiedlichen Steuersätze führen laut einer weiteren Analyse zu einer Margendiskrepanz von fast 40 Cent zwischen Cappuccinos mit Kuhmilch und Hafermilch. In Berlin beispielsweise wird im Café „Kiez Kaffee Kraft“ Hafermilch-Cappuccino trotz geringerer Marge zum gleichen Preis wie derjenige mit Kuhmilch angeboten. Während der Konsum von Kuhmilch in Deutschland auf ein Rekordtief von rund 46 kg pro Person gesunken ist, steigt die Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen, besonders Hafermilch.

Der Bundesrechnungshof hat bereits empfohlen, das Umsatzsteuergesetz, insbesondere Paragraph 12, zu überarbeiten. Das Thema findet auch politisches Gehör: Die Linke hat im Bundestag einen Antrag zur Gleichbehandlung von Milch und pflanzlichen Drinks eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde. Trotz der massiven Protestaktion von über 50 Gastronomen, die sich für eine fälschliche Besteuerung mit nur 7% starkmachten, blieb die Reaktion des Finanzamts bisher aus. Es ist unklar, inwiefern die aktuelle Steuerpraxis langfristig angefochten werden kann.