
Der Integrationsbeirat des Landkreises Nordhausen hat in seiner ersten regulären Sitzung die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge erörtert. Dabei kritisierte der Vorsitzende Mohamed Sayed, dass das Gremium vor der Einführung der Karte nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde. Marc Hesse, Fachgebietsleiter Asyl, gab den Anwesenden einen Überblick über die bisherige Umsetzung der Bezahlkarte im Landkreis.
Die Mitglieder des Integrationsbeirates äußerten unterschiedliche Ansichten zur Sinnhaftigkeit der Bezahlbarkarte, würdigten jedoch die Umsetzung im Landkreis Nordhausen. Die Maßnahmen orientieren sich eng an den Bedürfnissen der Betroffenen, wobei die festgelegte Bargeldsumme als ausreichend erachtet wird. Ein zusätzliches Angebot, Gutscheine gegen Bargeld einzutauschen, wurde als nicht notwendig angesehen. Zudem wurde der Wunsch nach mehr Vertrauen seitens der Behörden gegenüber geflüchteten Menschen thematisiert.
Details zur Bezahlkarte
Wie MDR berichtete, ermöglicht die Bezahlkarte Flüchtlingen den Einkauf im Einzelhandel und an Automaten. Bargeldabhebungen sind nicht möglich, und eine Überziehung des Kontos ist ausgeschlossen. Rückgaben von gekauften Produkten führen zur Gutschrift der Kaufsumme, während Auslandsüberweisungen ebenfalls nicht gestattet sind. Die Landkreisverwaltung hat die Möglichkeit, ein Guthaben-Limit für die Karte festzulegen, wobei bei Erreichen dieses Limits kein zusätzliches Guthaben aufgebucht werden kann.
Asylbewerber erhalten darüber hinaus ein altersabhängiges monatliches Taschengeld von 100 bis 180 Euro. Die Einführung der Bezahlkarte im Kreis Greiz kostete zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Die Kosten für eine Bezahlkarte bewegen sich zwischen drei und sechs Euro, und jede Aufladung der Karte schlägt mit einem Euro zu Buche. Die nächste Sitzung des Integrationsbeirates wird sich dem Verhältnis zwischen Wirtschaft und ausländischen Studierenden im Landkreis widmen. Die Sitzungen des Integrationsbeirates sind öffentlich.