
Am heutigen Tag, dem 10. April 2025, wurde in Eisenberg ein mobiler Radarkasten eingerichtet. Das Gerät ist auf der Autobahn A 9 in der Postleitzahl 07607, im Bereich Saasa, positioniert und misst Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer Geschwindigkeitszone von 120 km/h. Die Meldung über den Blitzer erfolgte um 07:34 Uhr, und der aktuelle Stand wird um 08:15 Uhr aktualisiert. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dabei gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet.
In Deutschland sind Radarwarner verboten; das Führen oder Mitführen solcher Geräte ist illegal. Während Smartphones beim Fahren nicht ausgeschaltet werden müssen, sollten die Warn-Funktionen in Navigations-Apps deaktiviert sein. Blitzerwarnungen über das Radio sind hingegen gestattet, wie news.de berichtete.
Überwachung und Bußgelder im Straßenverkehr
Die Polizei setzt unterschiedliche Messmethoden ein, um Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu zählen Laser- und Lichtschrankentechnik sowie Radarfallen, die Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Radartechnik ermitteln. Bei der Radarmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen: Bis 100 km/h beträgt dieser 3 km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Abzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind abhängig von der jeweiligen Verkehrszone. Innerorts können Strafen beispielsweise für eine Überschreitung von bis zu 10 km/h bei 30 Euro liegen, während bei einer Überschreitung von über 70 km/h ein Bußgeld von 800 Euro verhängt wird, was auch zu einem zwei Monate währenden Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg führen kann. Außerorts sind die Strafen ähnlich gestaffelt, wie bussgeldcheck.bild.de aufzeigt. Zudem dürfen Kommunen in einigen Bundesländern private Unternehmen mit Radarkontrollen beauftragen.
Mobile Radarkontrollen werden oft von Polizeibeamten begleitet, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Blitzer-Apps zulässig sind, jedoch nicht während der Fahrt oder als mitgeführtes Gerät genutzt werden dürfen, da Verstöße hiergegen mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden können.