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Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl: Jetzt schnell handeln!

Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Am 23. Februar 2025 haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. In der Stadt Aalen müssen die Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben, wie in dem Bericht von Schwäbische.de hervorgeht. Diese Benachrichtigungen sind notwendig, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich ist. Voraussichtlich ab dem 6. Februar werden die Stimmzettel für den Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim im Rathaus Aalen verfügbar sein. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel. Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadt Aalen eingegangen sein, da verspätete Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Informationen zur Wahlbenachrichtigung

Wählern wird empfohlen, die Postlaufzeiten zu beachten und die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen zu beantragen und abzuholen. Wichtig ist auch, dass Wahlkabinen und Wahlurnen im Briefwahlbüro bereitgestellt werden. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ab 6. Februar sind:

  • Montag und Dienstag: 8.30 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr
  • Freitag (7. und 14. Feb.): 8.30 bis 12 Uhr
  • Freitag (21. Feb.): 8.30 bis 15 Uhr

Darüber hinaus wird in den Informationen von bundeswahlleiterin.de betont, dass das Wählen nur möglich ist, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung deutet darauf hin, dass eine solche Eintragung vorliegt. Diese Benachrichtigung muss nicht mit in den Wahlraum genommen werden, sollte jedoch zur Identifikation bei der Wahl bereitgehalten werden, da ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) notwendig ist, sollte keine WahlbenachrichtigungPresented werden. Personen, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind angehalten, ihre zuständige Gemeinde zu kontaktieren.