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Wartezeit für Wohngeld-Anträge in München sprengt alle Grenzen!

Die lange Wartezeit auf die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in München sorgt für große Verunsicherung. Die Studentin Nina erzählt von ihrem persönlichen Albtraum, da sie bereits seit über zwei Jahren auf eine Entscheidung wartet. Ihren Wohngeldantrag stellte sie im Jahr 2022, da sie auf die staatliche Unterstützung angewiesen ist, um ihre Miete zu finanzieren. Laut Merkur beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge in München derzeit 80 Wochen. Ninas Ersparnisse sind mittlerweile aufgebraucht, und sie hat private Darlehen aufgenommen, um die Mietkosten zu decken. Die Ungewissheit belastet sie so sehr, dass sie sogar darüber nachdenkt, die Stadt zu verlassen.

Die Problematik der langen Wartezeiten ist nicht neu, und die Stadtratsfraktionen von ÖDP und München-Liste haben bereits einen Antrag eingereicht, um dieses Problem anzugehen. Der Antrag fordert eine personelle Aufstockung der Wohngeldstelle, die Digitalisierung des Antragsverfahrens sowie eine Optimierung der Verwaltungsabläufe. Fraktionsvorsitzender Tobias Ruff hebt hervor, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen, wie Pflegekräfte und Erzieherinnen, von den Verzögerungen betroffen sind. Die Reform von 2023 hat die durchschnittliche Wohngeldzahlung von 180 auf 370 Euro pro Monat erhöht und die Anzahl der Berechtigten von 600.000 auf rund 2 Millionen Haushalte ausgedehnt.

Wartezeiten im Vergleich zu anderen Städten

Einer Untersuchung zufolge dauern die Bearbeitungen in München deutlich länger als in anderen deutschen Städten. Während die Bearbeitung in Hamburg durchschnittlich 17 Wochen in Anspruch nimmt und in Berlin nur 10 Wochen dauert, führt die Stadt München an, dass Personal- und Fachkräftemangel die situation verschärfen. Laut Stadt München hat das Sozialreferat jedoch bereits Anpassungen zur schnelleren Bearbeitung des Wohngeldes in Aussicht gestellt.

Um einen Wohngeldantrag zu stellen, müssen Antragsteller verschiedene Unterlagen bereitstellen, die von ihrer persönlichen Situation abhängen. Dazu gehören Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen sowie Nachweise über die Miete. Außerdem müssen einige spezielle Belege, etwa für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige, erbracht werden. Der Antrag kann per Post oder an Infotheken eingereicht werden, wobei eine persönliche Vorsprache einen Termin erfordert. Eine zügige Bearbeitung des Antrags ist nur bei vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Dokumenten gewährleistet.