
Ein Anästhesist wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Der 74-jährige Arzt war für den Tod einer 63-jährigen Patientin während einer Zahnbehandlung verantwortlich. Das Landgericht Osnabrück verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem muss der Arzt 54.000 Euro an drei gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Vor der Zahnbehandlung hatte der Anästhesist keinen Funktionstest am Narkosegerät durchgeführt. Ein defektes Ventil verhinderte die Sauerstoffzufuhr für die Patientin. Der Arzt erkannte nicht, dass die Patientin nicht mit Sauerstoff versorgt wurde und unterließ es, sie vom Narkosegerät zu trennen und manuell zu beatmen. Die Patientin erlitt einen funktionellen Kreislaufstillstand, den der Anästhesist nicht bemerkte. Er versuchte bis zum Eintreffen des Notarztes, sie über das Narkosegerät zu beatmen. Obwohl der Notarzt die Patientin wiederbeleben konnte, verstarb sie nach wenigen Tagen an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung. Der Angeklagte gestand sein Verhalten und ist nicht vorbestraft. Er plant, seine Approbation bis zum 31. März 2025 zurückzugeben. Das Gericht hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen, da keine weiteren Straftaten zu erwarten seien, wie die Mopo berichtete.
Fehlerhafte Narkosegerät-Überprüfung
Im Zusammenhang mit dem Fall des Anästhesisten gab es auch einen weiteren Vorfall, der nähere Informationen zu ähnlichen Fällen liefert. Im Prozess gegen den 74-jährigen Arzt am Landgericht Osnabrück räumt dieser Fehler im Zusammenhang mit dem Tod einer 65-jährigen Patientin im April 2023 ein. Der Arzt, der seit 44 Jahren als Narkose-Arzt tätig ist und regelmäßige Weiterbildungen besucht, hatte vor der Operation einen Kurzcheck des Narkosegeräts durchgeführt, jedoch ein defektes Ventil übersehen.
Der Anästhesist nahm fälschlicherweise an, dass das Narkosegerät funktioniere wie gewohnt und versuchte, die Patientin während der Operation am Leben zu halten. Die Anklage wirft ihm vor, das Narkosegerät nicht ausreichend auf Sicherheit überprüft zu haben, und es war zudem ein Monitor zur Überwachung (EKG) nicht vollständig angeschlossen. Der Arzt begründete, dass er sich nicht an die Empfehlung halte, ein EKG anzuschließen, da dies keine Pflicht sei. Kurz nach Einleiten der Narkose bemerkte der Anästhesist einen technischen Defekt am Narkosegerät, unternahm jedoch keine weiteren Rettungsversuche. Nach der Operation reanimierten Notfallsanitäter die Patientin, die aufgrund einer umfangreichen Zahn-OP in Behandlung war. Trotz der Wiederbelebungsmaßnahmen erlitt die 65-Jährige einen schweren Hirnschaden und verstarb fünf Tage später im Krankenhaus, so der NDR.