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Zoll entdeckt 14 Gramm Drogen im Koffer – Frau jetzt in der Zwickmühle!

Am 16. März 2025 entdeckten Zöllner am Flughafen Nürnberg bei einer Reisenden aus Südeuropa 14 Gramm Drogen in ihrem Gepäck. Die Frau hatte den grünen Kanal der Gepäckrückgabe durchquert und gab auf Anfrage eines Zollbeamten an, „nichts anzumelden“ zu haben. Nachdem sie jedoch einem freiwilligen Drogentest zustimmte, der positiv ausfiel, wurden die Zöllner aufmerksam.

Während der Kontrolle fanden die Beamten in einer Dose vier Tütchen mit rosa Pulver. Die Frau erklärte, dass es sich dabei um eine Form von MDMA handele. Zusätzlich gab sie freiwillig drei weitere Tütchen heraus. In einem Seitenfach ihres Koffers entdeckten die Zöllner weitere vier Tütchen. Nach Wiegen und Tests stellten die Beamten fest, dass die elf Tütchen knapp 14 Gramm Ketamin mit Resten von MDA enthielten. Infolgedessen wurde ein Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Frau durfte ihre Reise gegen eine Sicherheitsleistung von 500 Euro fortsetzen, während die Drogen beschlagnahmt wurden.

Die Gefahren von MDMA und den rechtlichen Rahmen

MDMA (3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin) zählt zur Gruppe der Amphetamin-Derivate und ist bekannt für seine Wirkung als entaktogene Substanz, die intensive Gefühle von Nähe, Empathie und Euphorie hervorrufen kann, wie anwalt.de berichtete. In der Regel wird MDMA in Form von Pillen oder Kapseln, gelegentlich auch als Pulver oder Kristalle, angeboten. Die Einnahme erfolgt hauptsächlich oral, seltener nasal. Die Ungewissheit über die Reinheit und Dosierung von MDMA-Produkten auf dem Schwarzmarkt erhöht die Risiken erheblich.

MDMA ist in Deutschland seit 1984 im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet und gehört zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Herstellung, Erwerb, Besitz und Handel ohne Genehmigung sind strafbar, mit einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bei Verstößen. Zudem gibt es strenge Vorschriften, die im Falle von Zollstrafverfahren eine Verweigerung der Aussage und den Kontakt zu einem Anwalt empfehlen.