
Der Kreis Altenkirchen plant, den Betrieb des Krankenhauses in Kirchen über den 28. Februar 2025 hinaus sicherzustellen. In einer Kreistagssitzung am 17. März 2025 sollen entsprechende Beschlüsse gefasst werden, um die stationäre Gesundheitsversorgung im Altenkirchen-Land zu stabilisieren. Diese Initiative folgt auf die finanzielle Unsicherheit, die seit über anderthalb Jahren besteht, nachdem die erste Insolvenz des Trägers, der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, im August 2023 angemeldet wurde.
Eine zweite Insolvenz trat vor Weihnachten 2024 ein, was zum Rückzug des DRK-Landesverbandes aus dem Krankenhausbetrieb führte. Der Insolvenzverwalter möchte den Betrieb nicht über den 28. Februar 2025 fortführen, weshalb der Landkreis plant, für drei Monate einen Verlust aus dem operativen Geschäft der Krankenhausversorgung zu tragen. Dies soll dazu beitragen, Arbeitsverhältnisse zu sichern und eine Fortführungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter ist notwendig. Der Kreis geht davon aus, dass auch nach der Übernahme durch einen neuen Träger bis 2026 ein finanzielles Engagement erforderlich sein wird.
Zukünftige Perspektiven und Herausforderungen
In der Sitzung des Kreistags Altenkirchen wurde ebenfalls über die Zukunft der DRK-Standorte diskutiert. Diese Diskussion ist im Kontext der erneuten Insolvenz der DRK-Trägergesellschaft Südwest relevant, die mehrere Einrichtungen betrifft, einschließlich Krankenhaus in Kirchen sowie Medizinisches Versorgungszentrum und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) war anwesend und zeigte sich offen für eine Rekommunalisierung, sollte der Kreis erneut Träger der Einrichtungen werden.
Aktuell gibt es mehrere Optionen für die Zukunft: Entweder bleibt das DRK Träger, es wird ein neuer Träger gefunden oder der Kreis Altenkirchen übernimmt selbst die Trägerschaft. Die Entscheidungen liegen derzeit beim Insolvenzverwalter. Die finanziellen Schwierigkeiten resultieren unter anderem aus rückwirkenden Forderungen für Betriebsrente, die zur Anmeldungen der Insolvenz geführt haben. Betroffene Beschäftigte in den DRK-Krankenhäusern wurden über die Situation informiert, das Insolvenzgeld für die Gehälter wird durch die Arbeitsagentur für drei Monate gesichert, wie [SWR](https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/drk-krankenhaeuser-altenkirchen-hachenburg-kirchen-neuwied-alzey-erneuter-insolvenzantrag-100.html) berichtete.