Gesetze

EU-Lieferkettengesetz: Droht Deutschlands Wirtschaft das Arbeitsrechtschaos?

Am 18. April 2025 kündigte die EU an, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten haftbar gemacht werden können, was einen Anreiz für bessere Arbeitsbedingungen in den Zulieferländern schaffen könnte. Laut D+C Development and Cooperation beschränken die neuen Pläne jedoch die Sorgfaltspflicht auf direkte Zulieferer, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben könnte. Der Hauptgrund für die Abschwächung der Sorgfaltspflichten wird in dem als übertrieben dargestellten Bürokratieaufwand gesehen.

Unternehmensberichte sind für die Überprüfung durch Aufsichtsbehörden und die Zivilgesellschaft von großer Bedeutung. Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Eine Untersuchung zeigt, dass lediglich 7% der deutschen Unternehmen gesetzliche Sorgfaltspflichten ablehnen, während 80% diese bereits umsetzen. Es gibt außerdem keinen empirischen Beleg dafür, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet. Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Neuformulierung des EU-Lieferkettengesetzes.

Politische Entwicklungen und Positionen

Wie CSR in Deutschland berichtet, haben auch Deutschland, Frankreich und die Niederlande nationale Sorgfaltspflichtengesetze beschlossen. Die EU hat bereits Teilbereiche wie Konfliktmineralien und den Holzmarkt reguliert. Am 23. Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vor. Am 14. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung erzielt, die am 15. März 2024 von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen wurde. Die Richtlinie umfasst menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für einen Klimaplan.

Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind die Anforderungen klar definiert: Sie müssen Risiken in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Die Unternehmen müssen zudem einen Klimaplan erstellen, um ihre Unternehmensstrategie im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel auszurichten. Die Umsetzung der Richtlinie beginnt für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und soll schrittweise bis 2029 erfolgen. Die Richtlinie trat am 25. Juli 2024 in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um diese in nationales Recht zu überführen.