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Digitale Bildung im Saarland: Ein Gesetz mit Herausforderungen!

Im April hat die saarländische Landesregierung ein Gesetz zur digitalen Bildung in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll vor der Sommerpause verabschiedet und zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Betroffene hatten die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Änderungsvorschläge zu machen. Die Anhörung im Bildungsausschuss des saarländischen Landtags ergab einen positiven Tenor: Das Gesetz wird als Fortschritt angesehen und stellt bestehende Praktiken auf eine rechtssichere Grundlage.

Allerdings wird die unzureichende Regelung zur Finanzierung im Gesetz kritisiert. Der Saarländische Landkreistag und der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) befürchten langfristig neue Kosten für Schulträger. Die Finanzierung der digitalen Geräte und Materialien soll in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Kommunen geregelt werden, was als unsicher betrachtet wird. Die CDU kritisiert das Verfahren der SPD, da die Verwaltungsvereinbarung wahrscheinlich bis zur finalen Abstimmung nicht fertig sein wird.

Wichtige Neuerungen im Gesetz

Die Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot betont die Notwendigkeit digitaler Bildung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Der saarländische Landtag hat bereits am 09. April 2025 den Gesetzesentwurf zur digitalen Bildung in erster Lesung beraten. Über 30 Akteure aus dem Bildungsbereich haben im Rahmen einer externen Anhörung Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben, die mehrheitlich positiv bewertet wurden.

Zu den wichtigen Neuerungen im Gesetz gehört die gesetzliche Verankerung der digitalen Medienausleihe im Schulordnungsgesetz. Schulen sollen kontinuierlich Medienkonzepte unter breiter Mitbestimmung entwickeln. Zudem gibt es ein einheitliches Leihmodell, bei dem jede Schülerin und jeder Schüler ein Endgerät für digitale Lernangebote erhält. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird zudem eine einheitliche Gebühr von 160 Euro pro Jahr für die Schulbuchausleihe eingeführt, und ein nachhaltiges Leasingmodell für digitale Endgeräte soll ebenfalls reguliert werden.

Ein Nutzungsverbot für private Endgeräte im Primarbereich ist ebenfalls Teil des Gesetzes, ebenso wie eine gesetzliche Regelung für Distanzunterricht außerhalb pandemischer Lagen. Lehrergewerkschaften kritisieren die zusätzlichen Aufgaben für Lehrer, welche für die Wartung und Administration der Digitalgeräte zuständig sind, was zu einer Überlastung führen könnte. Auch die fehlenden Hinweise auf Barrierefreiheit im Gesetz wurden von der Vertretung für schwerbehinderte Lehrer im Saarland bemängelt, und es wird gefordert, das Gesetz entsprechend zu ergänzen, um der EU-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.