Das Bürgergeld, das 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt wurde, steht in der Kritik. Es sei zu wenig von dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entfernt, was sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Medien thematisiert wird. Arbeitgeber äußern Bedenken, dass das Bürgergeld möglicherweise zu hoch sei und Empfänger dazu verleiten könnte, Sozialleistungen anstelle von Vollzeitarbeit zu beziehen. Diese Befürchtungen konnte das ifo-Institut nicht bestätigen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit ist das Bürgergeld für etwa 5,6 Millionen Menschen in Deutschland eine bedeutende Lebensgrundlage.
Mit Blick auf das Jahr 2025 haben sich Fragen zur Erhöhung der Regelsätze bei den Empfängern herauskristallisiert. Ab Januar 2025 wird es jedoch zu einer „Nullrunde“ kommen, was bedeutet, dass es keine Erhöhung der Regelsätze geben wird. Diese Entscheidung wurde im September 2024 durch das Bundeskabinett und den Bundesrat abgesegnet.
Regelsätze 2025 bleiben unverändert
Die Regelsätze für das Bürgergeld im Jahr 2025 bleiben unverändert: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro, Paare je Partner 506 Euro, volljährige Personen in Einrichtungen 451 Euro, Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren 357 Euro. Die letzte Erhöhung der Regelsätze fand am 1. Januar 2024 statt. Trotz des Rückgangs der Lebenshaltungskosten in einigen Bereichen bleiben die Beträge gleich.
Die Nullrunde ist im Wesentlichen auf die Besitzschutzregelung (§28a Absatz 5 SGB XII) zurückzuführen, die eine Senkung des Bürgergeldes ausschließt. Die Berechnung des Bürgergeldes basiert auf einem Mischindex, der zu 70% auf der Preisentwicklung und zu 30% auf der Lohnentwicklung beruht. Prognosen zur Erhöhung des Bürgergeldes für 2026 sind bislang unklar, wobei die Deutsche Bundesbank eine Inflationsrate von etwa 2,2% bis 2026 voraussieht. Die endgültige Entscheidung über eine Anpassung des Bürgergeldes für 2026 wird im Jahr 2025 getroffen.
2025 wird es erstmals eine „Nullrunde“ beim Bürgergeld geben, was bedeutet, dass der Betrag für alleinstehende Erwachsene weiterhin bei 563 Euro pro Monat bleibt. Diese Regelung wirft Fragen zur langfristigen Angemessenheit der Leistungen auf, insbesondere da die Anpassung der Regelbedarfe üblicherweise die Inflation berücksichtigt. Während die Inflation in den letzten Jahren bedeutende Erhöhungen, speziell einen Anstieg von über 12% zum 1. Januar 2024, ausgelöst hat, könnte die Nullrunde in den kommenden Monaten Herausforderungen für die Empfänger darstellen, vor allem wenn andere Lebenshaltungskosten steigen.
Die nächsten Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt wird, sind für 2025 zu erwarten und könnten in Zukunft zu einer Neubewertung der Regelbedarfe führen, wie buerger-geld.org berichtete. Damit wird deutlich, dass die Situation der Bürgergeld-Empfänger auch im kommenden Jahr unter besonderer Beobachtung stehen wird.
Die Errungenschaften der letzten Jahre, insbesondere aufgrund signifikanter Erhöhungen, könnten durch die gegenwärtige Nullrunde in Frage gestellt werden, wie Südkurier festhält. Empfänger dürfen sich somit auf keine Verbesserungen einstellen, was in der heutigen Zeit als nicht nachhaltig empfunden werden könnte.